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Review article

https://doi.org/10.31727/m.20.6.1

Religiöse Schlachtungen in der Europäischen Union – kurze Übersicht

Martin Dobeic ; Veterinarski fakultet, Sveučilište u Ljubljani, Slovenija


Full text: english pdf 6.039 Kb

page 529-536

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Abstract

Ziel dieser Arbeit war es, die aktuellen Verfahren der religiösen Schlachtung und die Dilemmas in Erwägung zu ziehen, mit welchen die Europäische Union konfrontiert ist. Die Betäubung von Tieren stellt eine in der EU gesetzlich vorgeschriebene Forderung dar, welche sicherstellen sollte, dass das Tier bewusstlos ist, damit die Schlachtung keinen Stress, Schmerzen, Leiden oder Unwohl verursacht. Einige Länder der Europäischen Union lassen ausnahmsweise religiöse Schlachtungen ohne eine vorangehende Betäubung oder die Betäubung unmittelbar nach dem Halsschnitt zu. Die für religiöse Schlachtungen vorgesehenen Tiere müssen gesund und unversehrt sein. Um den Anforderungen gerecht zu werden, dürfen religiöse Schlachtungen ausschließlich in zugelassenen und ermächtigten Schlachthöfen stattfinden und nur durch berechtigte und speziell ausgebildete Personen durchgeführt werden. Die EU setzt sich mit zahlreichen Dilemmas in Zusammenhang mit religiösen Schlachtungen auseinander, z.B. rufen die Verfahren der religiösen Schlachtung ein zusätzliches Leiden bei Tieren hervor. Obwohl religiöse Schlachtungen im Islam den Einsatz bestimmter Betäubungsmethoden in einigen Fällen zulassen, ist im Judentum die Betäubung bei religiösen Schlachtungen keinesfalls zugelassen. Daher müssen alternative Betäubungsverfahren auch weiterhin geprüft werden, um die Integrität der Tiere vor dem Ausbluten sicherzustellen. Zugleich müssen die Richtlinien und Verfahren des Umgangs mit den Tieren vor der Schlachtung und danach sowie das Bescheinigungsverfahren, dass das Fleisch aus religiösen Schlachtungen gewonnen wurde, übereingestimmt werden, damit die Verbraucher nicht irregeführt werden.

Keywords

religiöse Schlachtung; Betäubung; EU

Hrčak ID:

213892

URI

https://hrcak.srce.hr/213892

Publication date:

18.12.2018.

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