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Der Abschreckungseffekt der Freiheitsstrafe

Neven Cirkveni ; Odvjetnik u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 927-966

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Sažetak

Der Abschreckungseffekt der Freiheitsstrafe beruht auf einem gewissen Maß an Härte, weshalb die Abschreckung erst mit einer bestimmten Strafdauer eintritt. Andererseits bringt die Härte der Strafe diesen Abschreckungseffekt nur bis zu einem bestimmten Strafmaß hervor, sodass eine weitere Verschärfung der Freiheitsstrafen nahezu ohne Wirkung bleibt. Zwischen der Mindesthärte, die erforderlich ist, um einen Abschreckungseffekt zu verursachen, und der maximalen Härte, oberhalb derer keine
Abschreckung mehr bewirkt wird, liegt das Feld der effektiven Strafeffizienz. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist weder die Grenze, oberhalb derer eine Strafverschärfung keinen Sinn mehr macht, genau zu ermitteln noch zu bestimmen, ob es eine einheitliche Grenze für den Abschreckungseffekt bei verschiedenen Straftaten und Tätern gibt. Da eine Strafverschärfung bei den Tätern nicht immer eine stärkere abschreckende Wirkung herbeiführt, ist die Frage des nur am Rande vorhandenen Abschreckungseffekts der Strafe ein zentrales Thema der Strafrechtspolitik. Die klassische Schule hat einen theoretischen Abschreckungsrahmen aufgestellt, der sich zwei Jahrhunderte später in der ökonomischen Theorie der auf mathematischen Mustern beruhenden Kriminalität widerspiegelte. In diesem Beitrag werden die Haupteinwände
gegen die klassische Weltsicht sowie gegen ihre moderne Anwendung in der Wissenschaft dargelegt. Wie gewichtig diese Einwände auch sein mögen, sie vermögen dem ökonomischen Ansatz in der Erforschung der Kriminalität und der gesellschaftlichen Reaktion im Sinne der Bestrafung nicht seinen Wert streitig zu machen. Vielmehr haben die Untersuchungen zur Effizienz der Freiheitsstrafe eindeutig ihren Wirkungsgrad bestätigt und gezeigt, unter welchen Bedingungen eine solche Bestrafung abschreckend wirkt. Außerdem haben die Studien der ökonomischen Schule eine völlig neue Betrachtungsweise des Phänomens der Kriminalität mit sich gebracht – nämlich die These, dass Kriminalität unter bestimmten
Bedingungen im Grunde der normale Zustand der Gesellschaft ist, der ausschließlich durch die Möglichkeiten des legalen Gewinnerwerbs und die Bereitschaft der Rechtsordnung,
bestimmte Mittel für die Bekämpfung der Kriminalität aufzubringen, determiniert wird. Somit ist es möglich, die Kriminalität durch dieselben Mittel zu beeinflussen wie jedes andere gesellschaftliche Phänomen - mit zielgerichtet eingesetzten ökonomischen Instrumenten, d. h. durch eine bestimmte Art und einen bestimmten Grad der Allokation gesellschaftlicher Ressourcen. Strafrechtspolitik hat einen ganz bestimmten Preis, zu dem jene Stufe von
illegalen Aktivitäten auswählbar ist, welche die Gesellschaft zu eben diesem Preis zu dulden bereit ist.

Ključne riječi

Einschüchterung; Bestrafung; Freiheitsberaubung

Hrčak ID:

70307

URI

https://hrcak.srce.hr/70307

Datum izdavanja:

20.5.2011.

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