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Ein beitrag zur Kategorisierung von Registraturbildnern im Schul- und Kulturwesen

Zrinka Tolić Nikolić


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str. 41-51

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Sažetak

In dieser Arbeit versucht man die Auffassung von der Kategorisierung eines Segments des Gesellschaftslebens, nämlich des Schul- und Kulturwesens, als Voraussetzung für die Prioritätensetzung beim Schutz von Kulturgut als Archivgut im Einklang mit der Ordnung für Bewertung, Aussonderung und Kassation von Archivgut (Narodne novine (Volksblatt), Nr. 90/2002.), darzustellen.
Das Kategorisierungsverfahren wird auf der Ebene der Registratur in der Gesamtheit eines gesellschaftlichen Systems, bzw. der Bewertung seiner Funktion innerhalb der Gesellchaft sowie des Registraturbildners im Verhältnis zu gleichartigen Registraturbildnern in einem gesellschaftlich-historischen Kontext, bestimmt.
Die Registraturbildner werden, um die Subjektivität in einem solchen Verfahren auszuschliessen, nach den für den ganzen Archivdienst in Republik Kroatien geltenden einhaltlichen Prinzipien und Kriterien kategorisiert, wobei aber folgendes berücksichtigt werden sollte: die organisationellen und funktionellen Eigentümlichkeiten einzelner Registraturbildner, die Tatsache, dass jedes Bewertungsverfahren ein sowohl dynamisches als auch statisches Prozess ist, dass jede Kategorisierungseinheit in einem zeitlichen, bzw. gesellschaftlich-historischen Rahmen zu betrachen sei, die, nachdem das Archivgut in die Archivinstitution gelangt ist, wiederbewertet wird; der soziologische Aspekt der Bewertung, dh. die Bedeutungsbestimmung des Registraturbildner in einem bestimmten Millieu.
Die Autorin erweitert den Begriff der Kategorisierung und bringt ihn in eine kausale Verbindung mit dem Begriff des Inhabers von Archivgut. Obwohl in Gesetzvorschriften, übereinstimmend mit dem Art. 4 der Ordnung für Bewertung, Aussonderung und Kassation von Archivgut (Narodne novine (Volksblatt), Nr. 90/2002.), die Kategorisierung auf der Ebene des Registraturbildners passiert, schlägt die Autorin eine Gliederung in Inhaber und Registraturbildner vor, als eine Hilfsmethode im anspruchsvollen
Kategorisierungsverfahren der Registraturbildner, damit die Gesamtheit des Archivguts wahrgenommen wird. Ein solches Vorgehen würde, so die Autorin, die gesetzliche Aufgabe von zuständigen Archivinstitutionen, nach dem Art. 6, S. 1 der Ordnung, die Kategorisierungsbescheide auszustellen , die in erster Linie für die Inhaber von Achivgut, und erst ausnahmsweise für die Registraturbildner, bestimmt sind, vereinfachen.

Ključne riječi

Kategorisierung; Registratur; Registraturbildner; Inhaber von Archivgut

Hrčak ID:

7365

URI

https://hrcak.srce.hr/7365

Datum izdavanja:

26.3.2004.

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