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Anzahlung und Verbraucherschutz

Ivica Crnić


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str. 539-553

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Sažetak

Der Autor behandelt den Fall, wenn eine der Vertragsparteien, häufig ihre günstigere Marktposition nutzend, einseitig den Abschluss und die Durchführung eines Geschäfts für die andere Partei von einer Anzahlung abhängig macht. Um gegen ein solches unlauteres und nicht marktgerechtes Verhalten vorzugehen, schreibt der Staat in manchen Fällen gesetzlich die Folgen vor, die für diejenige Vertragspartei eintreten, die den Abschluss eines Rechtsgeschäfts in dieser Weise einseitig von einer Anzahlung abhängig macht. Die Vorschrift, die in einem solchen Sachverhalt den Verbraucher schützt, ist in § 28 Abs. 1 des Verbraucherschutzgesetzes zu finden. Diese Sondervorschrift räumt dem Verbraucher Anspruch auf Zinsen als Entgelt sui generis für die Forderung des Händlers nach der Anzahlung des Preises ein. In diesem Beitrag wird der persönliche Anwendungsbreich der genannten Vorschrift bestimmt und der Standpunkt vorgetragen, dass der Zinsanspruch des Verbrauchers unabhängig davon besteht, ob die Verpflichtung des Händlers eine geldliche oder eine nichtgeldliche ist. In der Regel wird es sich um eine nichtgeldliche Leistung handeln. Der Autor behandelt auch das Verhältnis zwischen dieser Art von Entgelt und einer Vertragsstrafe. Der Beitrag stellt ebenfalls den Zustand vor Anwendung des Verbraucherschutzgesetzes, d.h. vor dem 7. Dezember 2003, dar.

Ključne riječi

Verbraucher; Anzahlung; Vorkasse; Zinsen; Vertragsstrafe

Hrčak ID:

6444

URI

https://hrcak.srce.hr/6444

Datum izdavanja:

5.12.2006.

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