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Das UNCITRAL Modellgesetz über grenzüberschreitende Insolvenzen

Jasnica Garašić


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str. 649-683

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Sažetak

Aus den hier dargestellten und analysierten Bestimmungen des UNCITRAL Modellgesetzes über grenzüberschreitende Insolvenzen ist ersichtlich, dass es in hohem Maße durch Lösungen und Rechtsdenkweisen inspiriert ist, die dem anglo-amerikanischen Rechtssystem eigen sind, auch wenn seine Autoren dies nicht eingestehen wollen.
Nach meiner Beurteilung sind viele Bestimmungen des Modellgesetzes zu weit formuliert und als solche ungenügend präzise, worauf an den entsprechenden Stellen in dieser Arbeit hingewiesen wird. Insbesondere dem Gericht des Anerkennungsstaates werden bei der Anordnung von Maßnahmen zum Schutze der Insolvenzmasse, die zugleich die Rechtsfolgen der Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens bestimmen, zu große und ungenügend bestimmte Befugnisse gewährt, was zu rechtlicher Unvorhersehbarkeit führt und folglich die Rechtssicherheit in Frage stellt. Das Modellgesetz behandelt die Anerkennung von Insolvenzverfahren in verallgemeinerter Form, ohne die Voraussetzungen für die Anerkennung nach möglichen Entscheidungsarten, die Anerkennungsgegenstand in internationalen Insolvenzverfahren sein können, zu erarbeiten. Das Modellgesetz hat sich zu Recht für ein besonderes förmliches Anerkennungsverfahren entschieden, zahlreiche prozessrechtliche Fragen erfahren jedoch keine Regelung. Die Frage der direkten und der indirekten internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung von Neben- oder Sonderinsolvenzverfahren ist nicht angemessen gelöst. Einer der größten Mängel des Modellgesetzes ist es, die Frage des maßgeblichen Rechts für die Rechtsfolgen der Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens nicht systematisch geklärt zu haben. Am wesentlichsten sind die Bestimmungen über die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Verwaltern in unterschiedlichen Staaten gleichzeitig über denselben Schuldner verhängter Insolvenzverfahren, weil zügiges Vorgehen von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Insolvenzmasse ist.
Aus den Ausführungen folgt, dass Staaten, deren Rechtssystem als kontinentaleuropäisch gilt, bei der Übernahme der Bestimmungen des Modellgesetzes sehr vorsichtig sein müssen. Wenn sie ein modernes autonomes Internationales Insolvenzrecht wünschen, werden sie zahlreiche Bestimmungen des Modellgesetzes modifizieren, andere ganz weglassen und viele hinzufügen müssen, vor allem aus dem Bereich des Kollisionsrechts.
Dennoch ist zu sagen, dass das UNCITRAL Modellgesetz über grenzüberschreitende Insolvenzen zweifellos Lob verdient für sein Bestreben, die Staaten weltweit zur Regulierung beziehungsweise Modernisierung des autonomen Internationalen Insolvenzrechts zu bewegen, aber auch für seinen Beitrag zur weiteren Diskussion über die angemessensten Lösungen im Internationalen Insolvenzrecht.

Ključne riječi

Insolvenzverfahren; Konkursverfahren; Hauptinsolvenzverfahren; Neben- oder Sonderinsolvenzverfahren; Partikularverfahren; Sekundärinsolvenzverfahren; Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren; Zusammenarbeit in Fällen grenzüberschreitender Insolvenzver

Hrčak ID:

6462

URI

https://hrcak.srce.hr/6462

Datum izdavanja:

5.12.2006.

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