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Izvorni znanstveni članak

Autonomie im internationalen Privatrecht – Neuere Tendenzen

Damir Klasiček


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str. 687-715

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Sažetak

Der Autor nimmt zur fast uneingeschränkten bisherigen Freiheit der Vertragsparteien Stellung, das maßgebende Recht für ihren Vertrag frei zu wählen. In seiner Auslegung wird hervorgehoben, dass kein rechtlicher Grund bestehe, auf dem die Freiheit der Vertragsparteien, irgendwelches Recht für ihren Vertrag wählen zu können, beruhen würde. Diese Freiheit der Wahl stelle eigentlich die Negation des Grundprinzips des Internationalen Privatrechts dar, das die Anwendung des der Situation mit Auslandsberührung nächsten Rechts vorschreibt. Der Autor macht auch weiterhin das Recht der Vertragsparteien nicht streitig, das maßgebende Recht zu wählen, aber er vertritt den Standpunkt, dass dabei die zwingenden Schutzvorschriften des Landes, das dem Vertragsverhältnis am nächsten ist, berücksichtigt werden müssten. Das Römische Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht mit ihrer Bestimmung des Art. 7 und die nationalen Regelungen, die vom Übereinkommen beeinflusst wurden, weisen mit Bezug auf einen gewissen Vorbehalt gegen die Anwendung des gewählten Rechts und die Rechtfertigung einer restriktiveren Handhabung des Prinzips der Parteienautonomie neue Tendenzen auf.

Ključne riječi

Internationales Privatrecht; Autonomie der Vertragsparteien; Wahl des maßgeblichen Rechts

Hrčak ID:

5124

URI

https://hrcak.srce.hr/5124

Datum izdavanja:

20.4.2006.

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