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Rechtswirkungen der Beanstandung in der Beförderung von Sachen und Passagiergepäck im Seeverkehr
Ivo Grabovac
Sažetak
Das Rechtsinstitut der Beanstandung ist für den Empfänger von Waren und den Passagier im Seetransport von großer Bedeutung. Die fristengerechte und somit rechtsgültige (schriftliche) Reklamation setzt voraus, dass die Beanstandungen über die Beschädigung von Sachen bzw. Gepäck wahrheitsgemäß sind. Dabei muss (wegen vorgeschriebener Fristen) unterschieden werden, ob es sich um sichtbare Beschädigungen handelt oder um solche, die nicht offensichtlich sind. Für die rechtsgültige Reklamation in der Beförderung des Passagiergepäcks ist ausschlaggebend, ob es sich um Hand- (Kabinen-) oder sonstiges (abgeliefertes) Gepäck handelt.
Hat der Empfänger die Reklamation nicht erhoben oder hat er versäumt, sie fristgemäß vorzubringen, wird, bis das Gegenteil bewiesen wird, auf Grund der Haager Regeln und der nationalen Gesetze, die sie übernommen haben (das kroatische Seegesetzbuch gehört hierzu), vorausgesetzt bzw. angenommen, dass ihm die Sachen entsprechend den Angaben im Frachtschein (Frachtbrief) oder falls kein Frachtschein ausgestellt wurde, im gleichen Zustand wie bei der Abgabe zum Abtransport ausgehändigt wurden. Bei Versäumnis der Beanstandung innerhalb der vorgeschrieben Frist erlischt der Anspruch des Empfängers auf Schadenersatz seitens des Frachtführers jedoch nicht. In diesem Fall ergibt sich die iuris tantum-Vermutung, was konkret besagt, dass der Empfänger - trotz der Versäumnis der Frist - die Rechtsannahme, der Frachtführer habe die Leistung im Augenblick der Frachtübergabe rechtsgültig vollbracht, mit zulässigen Beweismitteln anfechten kann. Für die Passagierbeförderung ergeben sich die gleichen Rechtswirkungen wie für die Seegüterbeförderung. Wenn der Reisende nämlich die schriftliche Beanstandung nicht innerhalb der vorgeschrieben Frist vorbringt, wird, bis das Gegenteil bewiesen wird, angenommen bzw. vorausgesetzt, dass ihm das Gepäck im einwandfreien Zustand übergeben wurde.
Ključne riječi
Güterseeverkehr; Rechtsinstitut der Beanstandung; Seegesetzbuch
Hrčak ID:
5125
URI
Datum izdavanja:
20.4.2006.
Posjeta: 2.579 *