Izvorni znanstveni članak
Medizinisch assistierte Befruchtung und familienrechtliche Interessenskonflikte
Mira Alinčić
Sažetak
In Kroatien gibt es keine Vorschriften, die die Verfahren der medizinisch assistierten Befruchtung umfassend regeln. Die veraltete Gesetzgebung (von 1978) regelt lediglich das Verfahren der Insemination der Frau (mit dem Samen des Mannes oder eines Spenders). In der Praxis finden jedoch auch andere Verfahren der medizinischen Assistenz Anwendung, zu denen es keine gesetzliche Regelung gibt. Dieser Beitrag enthält die Analyse einiger Vorschläge, die in der Diskussion im Vorfeld der Gesetzgebung auf gegensätzliche Bewertungen stoßen. Es werden Beispiele aus den vorliegenden Entwürfen kommentiert, die nach Ansicht der Verfasserin den Rechten und Interessen mit medizinischer Assistenz gezeugter und geborener Kinder nicht angemessenen Schutz gewährleisten können. Unter anderem wird insbesondere die Möglichkeit beanstandet, dass eine Frau allein (ohne eine Lebensgemeinschaft mit einem männlichen Partner) eine Elternschaft verwirklichen und dem Kind jegliche Beziehung zu dem anderen genetischen Elternteil vorenthalten kann, was dem Prinzip des Schutzes für das beste Interesse und Wohl des Kindes zuwiderläuft. Ebenso würde gegen das Recht des Kindes zu wissen, wer seine Eltern sind, verstoßen, wenn die Vorschriften dem Kind nicht Einblick in sämtliche Angaben über den/die Spender der Geschlechtszelle, sondern nur beschränkte Kenntnis über den Gesundheitszustand des Spenders gewährten (was mit den Bestimmungen der Art. 3 und 7 der Konvention über die Rechte des Kindes nicht im Einklang steht).
Ključne riječi
medizinisch assistierte Befruchtung; Prozesse über die Kindesabstammung; Vorrang des besten Kindesinteresses
Hrčak ID:
5065
URI
Datum izdavanja:
20.6.2006.
Posjeta: 3.734 *