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Überlebt der Code Civil die europäische Konstruktion?

Marc Gjidara


Puni tekst: francuski pdf 210 Kb

str. 911-967

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Sažetak

Der Code civil könnte trotz seines hohen Ansehens durch die europäische Konstruktion, deren Ziel es erwiesenermaßen ist, nicht nur völlig harmonisierte nationale Rechtsrahmen, sondern ein einheitliches, völlig integriertes Recht zur Regelung sämtlicher gesellschaftlichen Verhältnisse zu schaffen, zum Untergang verurteilt sein. Die Philosophie der Menschenrechte und die Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofes legen neue Ideale fest, zudem konsolidiert die Europäische Union eine Art bürgerliches Supra-Recht, das die privaten Beziehungen ordnen soll, wie das Gemeinschaftsrecht den ökonomischen und politischen Raum gestaltet. Sache der nationalen Richter ist es, auf die Harmonisierung der nationalen Regeln mit diesem neuen „Recht der Rechte“ zu achten, dies unter der Oberaufsicht der europäischen Richter, deren Auslegung allen vorgegeben wird und auch plötzlichen Wandlungen unterliegen kann. So entsteht ein Prozess der ständigen Prüfung, der das Zustandekommen neuer subjektiver Rechte und die komparative Erforschung des Zivilrechts begünstigt. Die Erarbeitung eines Gemeinschaftsrechts setzt juristische Zusammenarbeit sowie die gegenseitige Kenntnis des Rechts der anderen Partner in den zu regelnden Bereichen voraus. Der gemeinschaftliche Besitzstand erstreckt sich auf alle Rechtsbereiche. Daher ist es häufig der Fall, dass „ein Recht von woanders“ Vorrang hat vor dem nationalen Recht und der nationale Richter es einer staatlichen Rechtsnorm vorziehen muss. Die nicht immer als solche bezeichnete Föderalisierung Europas drängt die Idee auf, mit der einheitlichen Währung sollte auch ein einheitliches Recht einhergehen. Die Kodifizierung eines europäischen Privatrechts wird schon an die zwei Jahrzehnte lang angetrieben. Die Idee eines europäischen Zivilgesetzbuches schreitet voran und ruft dabei insbesondere in Frankriech widersprüchliche Reaktionen hervor. Die Legitimität des Projekts wie auch die angewandten Methoden stoßen auf Kritik, obwohl ein europäisches Vertragsrecht vielen wünschenswert erscheint. Weniger das Prinzip der rechtlichen Angleichung als vielmehr der Bereich und die Methoden sind umstritten. Die Schwierigkeit liegt somit in der Versöhnung der erforderlichen Gleichförmigkeit mit der achtenswerten Verschiedenartigkeit einzelner Traditionen, die einen Faktor der Elastizität und der Modernisierung darstellt. Es geht hier um das politische Konzept Europas. Trotz der Realität des Binnenmarkts bleiben die rechtlichen Fundamente der europäischen Kodifizierung unsicher und die technischen Barrieren unüberwunden. Die ökonomischen Rechtfertigungen der Europäisierung vermögen den notwendigen Respekt vor den Völkern, ihren Sprachen und Kulturen, auf dem die heutige europäische Ordnung beruht, nicht zu verdrängen. Die Unifizierung des Zivilrechts muss frei von allen technokratischen Hintergedanken sein, jegliche Anzeichen von Hegemonie ausschließen und die öffentliche Meinung für sich gewinnen. Ein unitäres Europa und ein Europa der Regionen geben Anlass zu Besorgnis, Föderalismus ist kein Synonym für ein einheitliches Zivilrecht. Der Nationalstaat ist kein Anachronismus geworden, da die Demokratie untrennbar an ihn geknüpft ist. Es stellt sich klar das Problem, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten aufs Neue zu definieren. Das Thema eines europäischen Zivilgesetzbuches behält seine Brisanz, und Frankreich besteht darauf, dass die puralistische Rechtskultur und juristische Mehrsprachigkeit, die nach wie vor den Reichtum Europas ausmachen, respektiert werden. Doch auch die Frage nach der Reform seines glänzenden Zivilgesetzbuches, des Code civil, bleibt aktuell, denn es gilt, der kontinuierlichen Internationalisierung der Regeln Rechnung zu tragen und zugleich die Gefahren abzuwehren, die dem Phänomen der erstarkenden Gemeinschaft in Verbindung mit der zunehmend heterogenen Bevölkerung entwachsen. Auf dem Spiel steht der Code civil als bürgerliche Verfassung, als Bürge des Zusammenhalts, der Fundamente des Laienstaates wie der Gesellschaft dieses Landes.

Ključne riječi

Menschenrechte; Grundsätze des Vorrangs und der Subsidiarität; Kodifizierung; Auslegung; Rechtsunifizierung und –harmonisierung; Merkantilismus; Gemeinschaftsregeln; politische Legitimität; Kulturerbe; sozialer Zusammenhalt; Rivalität und Mehrsprachigkeit

Hrčak ID:

5066

URI

https://hrcak.srce.hr/5066

Datum izdavanja:

20.6.2006.

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Posjeta: 3.549 *