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Die Auslegungswirkung des EU-Rechts während und vor der EU-Mitgliedschaft

Tamara Ćapeta


Puni tekst: hrvatski pdf 212 Kb

str. 1443-1494

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Sažetak

Das Recht der Europäischen Union hat für die Richter in den Mitgliedstaaten zweierlei Relevanz: Sei es, dass es für die Prozessbeteiligten, die vor Gericht erscheinen, direkt Rechte und Pflichten begründet (unmittelbare Wirkung), sei es, dass es die Bedeutung der nationalen Rechtsnormen beeinflusst (mittelbare oder Auslegungswirkung). Die Autorin analysiert in dieser Arbeit letztere von den EU-Rechtsnormen für die Richter ausgehende Wirkung. Im ersten Teil werden die vom Europäischen Gerichtshof entfaltete mittelbare Wirkung sowie die aus dieser Wirkung für die Richter in den Mitgliedstaaten hervorgehennden Verpflichtungen analysiert. Dabei wird außer den eigentliche vom EuGH entwickelten Normen auch die dahinter stehende Motivation behandelt, also die Frage, was in der Rechtsordnung der EU durch sie erreicht wird und warum die Gerichte der Mitgliedstaaten zu ihrer Annahme bereit waren. Die Antworten auf diese Fragen dienen der Autorin als Grundlage für den zweiten Teil der Arbeit, in dem Argumente dargestellt werden, die dafür sprechen, die mittelbare Wirkung des EU-Rechts auch in der Rechtsordnung von Kandidatenländern, zu denen zurzeit Kroatien gehört, zu berücksichtigen. Dabei wird auch auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen, die auftreten können, wenn dieses Prinzip schon vor der EU-Mitgliedschaft zur Anwendung kommen soll, insbesondere wenn sie sich aus einer unterschiedlichen Rechtskultur ergeben.

Ključne riječi

EU-Recht; mittelbare Wirkung; Gerichte der EU-Mitgliedstaaten; Gerichte der EU-Beitrittskandidaten

Hrčak ID:

5055

URI

https://hrcak.srce.hr/5055

Datum izdavanja:

20.10.2006.

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