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Über Verjährung und Präklusion bei paulianischer Anfechtungsklage

Zvonimir Slakoper ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci
Vlado Skorup ; Županijski sud u Rijeci, sudac


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str. 313-335

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Sažetak

Im Kontext des Instituts von Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners können Verjährung und Präklusion sowohl im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner als auch im Verhältnis zwischen dem Schuldner und dem Dritten, die etwas aus dem Schuldnervermögen erworben hat, auftreten.
Da es manchmal möglich ist, dass auch bei Rechstgeschäften zwischen dem Schuldner und der Dritten die Verjährung der Schuldnerforderung auftritt, stellt sich die Frage, ob sich der Dritte dem Antrag des Gläubigers auf Anfechtung von Rechtshandlung des Schuldners durch Einrede der Verjährung von Forderung, die der Gläubiger gegen den Dritten hat, einwirkungsvoll widersetzen kann. Außer der genannten Frage, ist der Gegenstand dieser Arbeit auch die Frage, ob der Gläubiger mit seinem Antrag auf Anfechtung von Rechtshandlung des Schuldners präkludiert ist, weil die Präklusion des Schuldnersrechtes gegen den Dritten aufgetreteten ist.
Auch im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner kann es zur Verjährung und Präklusion kommen. Falls die Forderung des Gläubigers verjährt wurde, und, falls er nach dem Verjährungsauftritt die Anfechtungsklage gegen die Rechtshandlung des Schuldners erhoben hat, stellt sich die Frage, ob sich der Dritte durch Einrede der Verjährung der paulianischen Anfechtungsklage erfolgreich widersetzen kann. Kann sich der Gläubiger, falls er wegen Ablauf der Präklusionsfrist sein subjektives Recht gegen den Schuldner verliert, der paulianischen Anfechtungsklage durch Einrede wegen Rechtsverlust, unabhängig davon, ob die Präklusion des Rechtes des Schuldners gegen den Dritten aufgetreten ist, erfolgreich widersetzen?
Nicht wenig wichtig sind die Fragen, ob sich actio Pauliana nur auf primäre oder auch auf sekundäre Forderungen bezieht, und, ob actio Pauliana wegen Erfüllung sekundärer Verpflichtung nach der Verjährung oder nach dem Erlöschen primärer Verpflichtung erfolgreich erhoben werden kann.
Die Autoren finden in dieser Arbeit die Antworten auf diese Fragen, wobei sie nicht nur einzelne Regeln, nach denen die genannten Rechtsinstitute geregelt werden, in Betracht ziehen, sondern sie stellen dieselben Fragen in den Kontext des Prinzips des Schuldrechtes, insbesondere des Prinzips von Gewissenhaftigkeit und Aufrichtigkeit. Die aus den Prinzipien und Regeln des materiellen Rechtes hervorgegangenen Einstellungen werden bezüglich der Regeln des sowohl Verfahrensrechtes als auch des vergleichenden materiellen Rechtes ergänzt.

Ključne riječi

Verjährung; Präklusion; Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners; paulianische Anfechtungsklage

Hrčak ID:

87714

URI

https://hrcak.srce.hr/87714

Datum izdavanja:

16.4.2012.

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