Stručni rad
Schadenshaftung wegen des Gesetz- oder Ordnungswidrigen Richterverhaltens
Jadranko Jug
; Vrhovni sud Republike Hrvatske, sudac
Sažetak
In der Arbeit wird besondere Haftungsart der Republik Kroatien für das gesetz- und ordnungwidrige Richterverhalten bearbeitet. Auβer allgemeinen und besonderen Vermutungen auf Schadenshaftung, muss es sich bei dieser besonderen Haftungsart auch um gesetz- und ordnungswidriges Richterverhalten handeln, wobei die Haftung primär und ausschlieβlich von der Republik Kroatien getragen wird. Demnach ist das Grundproblem die Feststellung von gesetz- und ordnungwidrigem Richterverhalten in jedem Konkretfall. Die bisherige Rechtsprechung hat das subjektive Haftungskriterium akzeptiert, beziehungsweise die Schuld war eine der Vermutungen auf Schadenshaftung. Obwohl es Standpunkte gibt, dass bei dieser besonderen Haftungsart man dem objektiven Kriterium nach haftet, kann die Vertretung von Rechtsstandpunkten und die Anwendung von prozessualem oder materiellem Recht im konkreten Verfahren auf keinem Fall dem gesetz- und ordnungswidrigen Verhalten zugeordnet werden.
Ključne riječi
gesetz- und ordnungswidriges Richterverhalten; Schadenshaftung; Rechtsstandpunkt oder -auffassung
Hrčak ID:
87758
URI
Datum izdavanja:
16.4.2012.
Posjeta: 9.865 *