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Neue Beurteilung von Gläubigerschädigung und ehelichem Vermögen vor dem Verfassungsgericht

Hano Ernst ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 1323-1362

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Sažetak

In dem vorliegenden Beitrag behandelt der Autor das Verhältnis zwischen den Regeln des Gläubigerschutzes, des Schutzes von Treu und Glauben und dem ehelichen Vermögen im Lichte der jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofes der Republik Kroatien. Einerseits wird die Bedeutung der Herkunft der Mittel beim Erwerb von Grundstücken als eheliches Vermögen aufgrund eines Rechtsgeschäftes erörtert, wenn diese Kreditmittel sind; der neue Standpunkt scheint vom früheren abzuweichen, der bisher die Tatsache, dass es sich bei diesen Mitteln um Verdienst handelt, der zur Rückzahlung verwendet wird, als ausschlaggebend für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum ehelichen Güterstand bewertete. Der Autor äußert sich kritisch zu den neuen Positionen, weil sie nicht im Einklang mit der Logik der familienrechtlichen Regelung des Güterstandes zwischen den Ehegatten stehen und weil sie die Schädigung des Gläubigers eines Ehegatten nach sich ziehen können. Letztere Folge ist insbesondere aktuell hinsichtlich der Entscheidungen anlässlich des Versuches, Paulianischen Gläubigerschutz gegen einen Ehevertrag einzuklagen. Andererseits erörtert der Beitrag die Anwendung von Regeln zum Schutz von Treu und Glauben im Falle eines Gläubigers, dessen Pfandrecht durch die Verfügung eines Ehegatten erworben wurde. In einem beim Verfassungsgericht anhängigen Fall steht die Frage der Anwendung der entsprechenden materiellen Bestimmungen im Mittelpunkt, da die Regeln zu Treu und Glauben im Gläubigerschutz geändert wurden, sowie die Frage der Rechtswirksamkeit des Vertrags über die Verfügung seitens eines Ehegatten ohne die Zustimmung des anderen, wobei der Autor zu dem Schluss kommt, dass das Verfassungsgericht trotz des Eindrucks, es sei von der früheren Position bezüglich der Nichtigkeit eines solchen Vertrags abgerückt, weiterhin unter Berufung auf den Schutz legitimer Erwartungen (und nicht den erworbener Sachenrechte) und auf die mögliche Unlauterkeit des anderen Ehegatten bei der Nichtigkeit bleibt. Betont wird auch die umfassendere Wirkung des Schutzes legitimer Erwartungen auf das zwangsvollstreckungsrechtliche System, in dem zumindest bisher der Schutz eines aussonderungsberechtigten Dritten ungeachtet der Lauterkeit des Vollstreckungsgläubigers garantiert war, nun aber gemäß der neuen Position auch ohne Güterstandsbezug fragwürdig ist. Alle genannten Entscheidungen knüpfen an den Rechtsstatus eines Gläubigers an, der mit einem Ehegatten in geschäftlicher Beziehung steht, und machen die rechtliche Stellung des Gläubigers verhältnismäßig unsicher; teilweise, weil der gesetzliche Güterstand eine Prüfung der Herkunft der Mittel verlangt, und teilweise wegen der uneinheitlichen und immer noch unklaren Standpunkte der oberen Instanzen zur Bedeutung der Vermögensherkunft für den sachenrechtlichen Status von Grundstücken.

Ključne riječi

eheliches Vermögen; Ehevertrag; Treu und Glauben; Paulianische Klage; Zwangsvollstreckung

Hrčak ID:

100037

URI

https://hrcak.srce.hr/100037

Datum izdavanja:

28.12.2012.

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