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Stručni rad

Bedeutung des Begriffs des geschützten Mieters durch Querschnitt von Rechtspostulaten und verfassungsrechtlichen Praxis

Marko Babić ; Ustavni sud Republike Hrvatske, Zagreb, Hrvatska
Renata Gerkman Rudec ; Ustavni sud Republike Hrvatske, Zagreb, Hrvatska


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str. 1363-1378

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Sažetak

Verfassung der Republik Kroatien aus 1991 kennt keinen Wohnrecht. Deshalb war es nötig, die Beziehungen zu regulieren, die aufgrund der Verfassung und Gesetze der ehemaligen Staat existierten, und die in Zusammenhang mit Wohnrecht stehen. Mit diesem Zweck sind einige Gesetze verabschiedet, und von denen sind für die Beizehungen aus dem Bereich der Wohnen die wichtigsten das Gesetz über Verkauf von Wohnungen mit Wohnrecht, Gesetz über Eigentum und anderen Sachenrechte, und Gesetz über Vermietung von Wohnungen. Wegen Einstimmen dieser Beziehungen mit der Verfassung der Republik Kroatien hat der Gesetzgeber entschieden, das Institut des Wohnrechts durch das klassische Institut des Bürgerrechts zu tauschen – Vermietung, und damit wurden die Verordnungen des Verfassung der Republik Kroatien geachtet über Unverletzbarkeit des Eigentumsrechts als einem der höchsten Wertsachen der Verfassungsordnung (Artikel 3), Garantie des Eigentumsrechts (Artikel 48), Prinzip der Proportionalität in Einschränkung von in Verfassung garantierten Freiheiten und Rechte (Artikel 16) und Einschränkungen in Eigentumsrecht in Interesse von Republik Kroatien (Artikel 50, Paragraph 1). In der Arbeit wird über die Rechtslage von Eigentümer der Wohnungen als Vermieter und der Lage der ehemaligen Träger des Wohnrechts als geschützten Mieter nach laut Gesetz über Vermietung von Wohnungen. Besondere Aufmerksamkeit in der Wohnung wurde den Gründen gegeben für Auflösung für geschützte Mieter des Mietvertrags geschlossen auf unbestimmter Dauer (Artikel 21 und 40 des Gesetzes über Vermietung von Wohnungen) und verfassungsgerichtliche Praxis in dieser Frage.
In der Arbeit werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Republik Kroatien analysiert mit denen, unter anderem, die Verodnungen des Artikels 21, Paragraph 2 und Artikel 40, Paragraph 2 des Gesetzes über Vermietung von Wohnungen aufgehoben werden, weil sie in Gegenstand zu Verfassung der Republik Kroatien stehen, dann weiter das Bericht des Bundesverfassungsgerichts der Republik Kroatien von 20. Juni 2007, geschrieben für das kroatische Parlament, in dem von der Tatsache gewarnt wurde, dass der Gesetzgeber in bestimmtem Zeitraum und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichts die Frage der Auflösung des Vertrags über Wohnungsvermietung auf unbestimmter Dauer nicht reguliert hat, und im Ende, zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Verfassungsklagen gegen Urteile, mit denen den geschützten Mieter angeordnet wurde, aus der Wohnung auszuziehen aufgrund aufgehobener Verordnungen des Gesetzes über Vermietung von Wohnungen.

Ključne riječi

geschützte Mieter; Miete; verfassungsrechtliche Praxis

Hrčak ID:

100040

URI

https://hrcak.srce.hr/100040

Datum izdavanja:

28.12.2012.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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