Skoči na glavni sadržaj

Izvorni znanstveni članak

Hat die Europäische Union Befugnis, Privatrecht (insbesondere Vertragsrecht) zu regulieren?

Tamara Perišin ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 171 Kb

str. 1799-1822

preuzimanja: 561

citiraj


Sažetak

Im Bereich des Privatrechts, insbesondere Vertragsrechts, gibt es eine immer größere Nummer von Initiativen und wissenschaftlichen Arbeiten, die über die Möglichkeit diskutieren, eine umfängliche Regulierung dieses Gebiets auf Niveau der Europäischen Union. Aber, es wird oft nicht in Betracht genommen, dass, um die europäischen Verordnungen zu machen, es ist nötig, materielle und formelle Voraussetzungen auszufüllen gebunden mit Prinzipien von übertragener Befugnis, Subsidiarität und Proportionalität. Und während viele Studien laufen, zur Zeit erreichbare unvollständige Informationen zeigen, dass die Europäische Union bestimmte Befugnis haben würde, Vertragsrecht zu regulieren, aber solche Indikatoren existieren nicht für andere Bereiche des Privatrechts. Dabei, auch bei Regulierung von Vertragsrechts, zur Zeit gibt es kein Befugnis für Harmonisierung, sondern nur Befugnis für Annahme von Sekundärrecht, das sich in kleinerer Umgang auf nationale regulatorische Autonomie begrenzt wurde.

Ključne riječi

übertragene Befugnis; Subsidiarität; Proportionalität; Vertragsrecht; Privatrecht

Hrčak ID:

100075

URI

https://hrcak.srce.hr/100075

Datum izdavanja:

28.12.2012.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

Posjeta: 1.428 *