Skip to the main content

Original scientific paper

Aggression, Selbstverteidigung und antizipatorische Selbstverteidigung

Maja Seršić


Full text: croatian pdf 121 Kb

page 271-290

downloads: 1.676

cite


Abstract

Das Gewaltverbot ist eine zwingende Regel des internationalen Gewohnheitsrechts, das auch in der UN-Charta verankert ist. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Recht der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, soweit es sich um einseitige Gewaltanwendung handelt, sowie Gewaltanwendung auf Grund einer Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.

Die Autorin analyisiert die rechtlichen Begriffe der Selbstverteidigung, des bewaffneten Angriffs (Aggression) und der antizipatorischen Selbstverteidigung. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie der Definition des bewaffneten Angriffs, da die Zulässigkeit der Selbstverteidigung vom Bestehen eines aktuellen bewaffneten Angriffs abhängt. Außer relevanten internationalen Dokumenten erörtert die Autorin die internationale Rechtsprechung, die Praxis der UN-Organe und die staatliche Praxis außerhalb der UN. Auch die Zulässigkeit der antizipatorischen Selbstverteidigung wird untersucht. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine Präventivaktion lediglich unter den strengen Voraussetzungen der Formel aus dem Caroline-Fall zulässig ist. Jede darüber hinausgehende Erweiterung des Rechts auf einen Präventivschlag, wie von der neuen amerikanischen Rechtslehre vorgeschlagen, ist nicht annehmbar, da sie das Gewaltverbot selbst aushöhlen würde.

Die Erweiterung des Rechts auf Präventivaktionen hat sich nicht als angemessene Antwort auf neue Bedrohungen wie unverantwortliche Regierungen, die im Besitz von Nuklearwaffen sind, oder internationalen Terrorismus erwiesen. Als einzige Lösung bietet sich daher die Bekämpfung solcher Bedrohungen im Rahmen der Vereinten Nationen.

Keywords

Aggression; Selbstverteidigung; antizipatorische Selbstverteidigung; Caroline-Fall; Präventivschlag

Hrčak ID:

11584

URI

https://hrcak.srce.hr/11584

Publication date:

15.4.2007.

Article data in other languages: croatian english

Visits: 4.222 *