Izvorni znanstveni članak
Die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien in der Rechtsvergleichung
Robert Podolnjak
Sažetak
Die rechtsvergleichende Analyse der Verfassungsrichterwahl in den europäischen Staaten zeigt, dass es zwei grundlegende Verfahren gibt. Das eine versucht die Wahl eines Richters zu gewährleisten, der bezüglich seiner Wahl nicht von einer einzelnen Gewalt abhängen soll, weshalb mehrere Staatsgewalten an der Wahl beteiligt sind, meist die Exekutive und die Legislative, vereinzelt auch die Judikative. In jenen Staaten, in denen das Parlament das einzige Organ der Verfassungsrichterwahl darstellt, bleibt die Entscheidung nicht der einfachen parlamentarischen Mehrheit überlassen, sondern wird gewöhnlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit verlangt beziehungsweise diejenige Mehrheit, die für Verfassungsänderungen in dem jeweiligen Staat vorgeschrieben ist. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter in der Regel für eine längere Amtszeit gewählt, jedoch ohne die Möglichkeit, eine weitere Amtszeit anzuhängen. In dieser Arbeit werden ebenfalls die Unterschiede zwischen der Verfassungsrichterwahl in den USA und dem europäischen Modell untersucht.
Der Autor kann schließen, dass Kroatien zu den wenigen Staaten gehört, in denen die Entscheidung bei der Verfassungsrichterwahl der niedrigsten qualifizierten parlamentarischen Mehrheit (der Mehrheit der Gesamtzahl der Abgeordneten) obliegt, wobei keine andere Staatsgewalt an der Wahl beteiligt wird. Daher befürwortet der Autor, die Verfassung der Republik Kroatien und das Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien dahingehend zu ändern, dass die Wahl zum Verfassungsrichter zwei Drittel der Stimmen aller Abgeordneten des Kroatischen Parlaments erfordert, dass es keine zweite Amtszeit mehr gibt und die Amtszeit selbst von den jetzigen 8 auf 10 bis 12 Jahre verlängert wird.
Ključne riječi
Verfassungsgerichte; Verfassungsgericht der Republik Kroatien; Wahl; Verfassungsänderungen
Hrčak ID:
13316
URI
Datum izdavanja:
20.6.2007.
Posjeta: 3.375 *