Skoči na glavni sadržaj

Pregledni rad

https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.1.16

ENTSCHEIDUNG ÜBER ANGELEGENHEITEN DES EHELICHEN VERMÖGENS IM ERBRECHT NACH DER VERORDNUNG NR. 2016/1103 IN FRAGEN DES EHELICHEN GÜTERSTANDS

Paula Poretti ; Pravni fakultet Sveučilišta u Osijeku, Osijek, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 283 Kb

str. 449-471

preuzimanja: 1.432

citiraj


Sažetak

Die Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung
einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden
Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen
des ehelichen Güterstands (nachstehend: Verordnung 2016/1103) ermöglicht eine
einheitliche Regelung, welche die Erbringung von Urteilen über Ehegüter bei
grenzüberschreitenden Streitigkeiten in 18 Mitgliedstaaten erleichtern sollte, die
eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Eigentumsregelungen internationaler
Paare erlaubt. Die Anwendung der Verordnung 2016/1103 sollte zur Anwendung
anderer europäischer Rechtsakte im Bereich des europäischen Familienrechts in
Scheidungs- und Nachfolgeverfahren beitragen. Dieser Artikel enthält Vorschriften
über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach der Verordnung 2016/1103,
die in Verfahren betreffend Ehescheidungsregelungen anzuwenden sind. Die
Anwendung der Bestimmungen der Verordnung 2016/1103 über die Zuständigkeit
und das anwendbare Recht im Erbrecht wird analysiert. Der Artikel befasst sich mit
bestimmten potenziell problematischen Lösungen und offenen Fragen, die durch die
Auslegung der Bestimmungen der Verordnung 2016/1103 offenbart werden und die
Zweifel und Ungewissheiten für das Gericht und die Notare hervorrufen könnten.
Mögliche Lösungen, die Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten bei der Anwendung
der Verordnung 2016/1103 beseitigen könnten, werden vorgeschlagen.

Ključne riječi

Erbfolge; ehelicher Güterstands; Gerichtsbarkeit; anwendbares Recht; Ehegatte

Hrčak ID:

178166

URI

https://hrcak.srce.hr/178166

Datum izdavanja:

10.3.2017.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski talijanski

Posjeta: 3.823 *