Pregledni rad
https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.1.22
BEWEISE ÜBER DIE ÜBERWACHUNG UND TECHNISCHE AUFZEICHNUNG VON TELEFONGESPRÄCHEN UND ANDEREN FERNMITTEILUNGEN IN BEZUG AUF ARTIKEL 8 DER MENSCHENRECHTSKONVENTION
Ivan Turudić
; Županijski sud u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Tanja Pavelin Borzić
; Županijski sud u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Ivana Bujas
; Općinski kazneni sud u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Sažetak
In diesem Artikel wird die Problematik des besonderen Ermittlungsverfahrens
für die Überwachung und technische Erfassung von Telefongesprächen und anderen
Fernmitteilungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Verwendung solcher Verfahren als
Beweismittel in Strafverfahrensakten erörtert, wenn es unter Verstoß gegen Artikel
8 der Menschenrechtskonvention steht. In der Einleitung dieses Artikels werden die
kumulativen Bedingungen geklärt, die erfüllt werden müssen, damit die Eingriffe nach
Artikel 8 Absatz 2 der Menschenrechtskonvention mit der Vorlage der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerechtfertigt werden, welche die
allgemeinen Grundsätze festlegten, wenn die öffentlichen Behörden in die Rechte aus
Artikel 8 der Menschenrechtskonvention hineindrängen.
Nach der Darstellung der Auswirkungen der Verletzung dieser Rechte und
der Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln in Strafverfahren in den 17 EU -
Mitgliedstaaten, die auf einer von der Europäischen Kommission im Jahr 2003
durchgeführten Untersuchung eines Netzes unabhängiger Sachverständiger für
Grundrechte beruhen, stellt der mittlere Teil des Artikels die relevante Rechtsprechung
des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichts im Lichte des Urteils des
Europäischen Gerichtshofs vom 15. Januar 2015 in der Rechtssache Dragojević
gg. Kroatien und die einschlägigen Rechtsvorschriften nach der Änderung des
Strafverfahrens Handeln im Jahre 2008 dar.
Ključne riječi
Artikel 8 der Menschenrechtskonvention; Überwachung und technische Aufzeichnung von Telefongesprächen; ex judicio illegale Beweise; ex lege illegale Beweise
Hrčak ID:
178198
URI
Datum izdavanja:
10.3.2017.
Posjeta: 3.075 *