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Zwangsvollstreckungsmittel als zivilrechtliche Sanktionsart (vom Standpunkt der allgemeinen Theorie und Philosophie des Rechts)

Luka Burazin


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str. 821-845

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Sažetak

In dem Versuch, eine der zivilrechtlichen Sanktionsarten zu ermitteln, führt der Verfasser zwei nahe beieinander liegende theoretische Konzepte vor, die auf der Kritik des traditionellen Verständnisses der zivilrechtlichen Sanktion als Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung aufbauen und als zivilrechtliche Sanktionsart einerseits die Zwangsvollstreckung (Kelsen) und andererseits die Zwangsvollstreckungsmittel (Dika) feststellen.
Anhand ihrer Analyse macht der Verfasser, insbesondere hinsichtlich des erörterten Falles der Schadensverursachung, auf bestimmte Schwächen des kritisierten Verständnisses der zivilrechtlichen Sanktion als Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung aufmerksam und ebnet einer Gutheißung der vorgetragenen Konzepte den Weg.
In der Arbeit wird festgestellt, dass die Verursachung eines Schadens an sich kein zivilrechtliches Delikt darstellt, sondern dass das zivilrechtliche Delikt vielmehr darin besteht, dass der verursachte Schaden nicht wiedergutgemacht wird, d.h. in der Verletzung der Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung durch ihre Nichterfüllung. Folglich wird als Sanktion des genannten zivilrechlichen Delikts der Zwangsersatz der unterlassenen freiwilligen Erfüllung der Verpflichtung durch Mittel der Zwangsvollstreckung eingeführt, mit dem Zweck, den verursachten Schaden wiedergutzumachen.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass durch die Qualifizierung von Zwangsvollstreckungsmitteln als einer Erscheinungsform der zivilrechtlichen Sanktion ein weiterer Schritt in der Bestimmung verschiedener Arten und Ausmaße von Rechtsfolgen zivilrechtlicher Delikte vollzogen ist. Hierdurch wurde das Zivilrecht, wie im Strafrecht bereits der Fall, mit speziellen Sanktionen (einzelnen Zwangsvollstreckungsmitteln) ausgestattet, während der Zwangsvollstreckung die Bedeutung eines Gattungsbegriffs für verschiedene den Tätern zivilrechtlicher Delikte zugefügte Schäden zukommt.
Abschließend wird festgestellt, dass das vorgetragene Konzept der zivilrechtlichen Sanktion recht erfolgfreich in das kroatische rechtstheoretische System (das allgemeine und das positivrechtliche) eingebettet werden könnte, was erhebliche praktische Folgen hätte (Entlastung der kroatischen Gerichte, größere Effizienz bei der Zwangseinhebung von Verbindlichkeiten u.a.), da die Grenze der sog. rechtsprechenden Funktion (Jurisdiktion) in zivilrechtlichen Sachen in dem Fall durch das Prozessstadium der Anordnung der Zwangsvollstreckung (Individualisierung der zivilrechtlichen Sanktion) abgesteckt wäre, und das Stadium der Durchführung der Zwangsvollstreckung außerhalb ihrer Grenzen läge.

Ključne riječi

zivilrechtliche Sanktion; Schadenswiedergutmachung; Zwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckungsmittel; allgemeine Rechtstheorie

Hrčak ID:

17490

URI

https://hrcak.srce.hr/17490

Datum izdavanja:

10.11.2007.

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