Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.2.4
BESTIMMUNG DES STAATSVOLKES IM KROATISCHSLAWONISCHEN GEBIET DES SHS-KÖNIGREICHS/DES KÖNIGREICHS JUGOSLAWIEN
Ivan Kosnica
orcid.org/0000-0002-0467-6062
; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska
Sažetak
Die Arbeit bespricht die sog. ursprüngliche Bestimmung des Staatsvolkes im kroatisch-slawonischen Gebiet des SHS-Königreichs/des Königreichs Jugoslawien. Mangels relevanter Forschung über die genannte Problematik wurde eine sehr umfangreiche Archivforschung im Kroatischen Staatsarchiv durchgeführt. Aufgrund dieser Forschung werden in der Arbeit einige Thesen dargestellt. Die erste These schlägt vor, dass gleich nach der Formierung des SHS-Königreichs das System herrschte, gemäβ welchem alle Domizilanten der kroatisch-slawonischer
Gemeinden die Staatsangehörigkeit besaβen. Anschlieβend wird argumentiert, dass die Friedensverträge das bis zum damaligen Zeitpunkt geltende System der Bestimmung von Staatsangehörigen wesentlich geändert haben, indem sie die Wichtigkeit des Domizils für die Feststellung der Staatsangehörigkeit negiert haben, falls dieser nach 1. Januar 1910 erlangt wurde. Es wird auch die These vertreten, dass die Bestimmungen der Friedensverträge sowie auch das restriktive System der Erlangung des Domizils, welches kennzeichnend für Kroatien und Slawonien im Zeitraum bis 1918 war, den Behörden des SHS-Königreichs ermöglicht haben, die gewünschten Staatsangehörigen auszuwählen und einer bestimmten Zahl der Zuwanderer aus Ungarn die Staatsangehörigkeit zu verweigern. Weiterhin wird in der Arbeit festgestellt, dass die Stabilisierung des Systems und die breitere Definition des Staatsvolkes erst durch das Inkrafttreten des Gesetzes über Staatsangehörigkeit 1928 entstanden sind, wobei man dabei besonderen Wert auf die Anwendung ethnischer Kriterien gelegt hat.
Ključne riječi
Feststellung; Staatsangehörigkeit; kroatisch-slawonisches Gebiet; SHS-Königreich; Königreich Jugoslawien
Hrčak ID:
204629
URI
Datum izdavanja:
27.8.2018.
Posjeta: 3.608 *