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Izvorni znanstveni članak

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.2.5

PIRATERIE IM LICHTE DER SEEVERSICHERUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LÖSEGELDS

Dino Gliha orcid id orcid.org/0000-0002-8948-1458 ; odvjetnički vježbenik, Zagreb, Hrvatska


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str. 833-853

preuzimanja: 2.004

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Sažetak

Nach dem Angriff der somalischen Piraten im Jahr 2008, hat Piraterie in
wissenschaftlicher Literatur an Bedeutung bekommen. Ungeachtet zahlreicher Diskussionen und wissenschaftlicher Forschungen über Piraterie in den letzten zehn Jahren, sind manche wesentliche Fragen trotzdem unbeantwortet geblieben, beispielsweise, die Frage, wie man Piraterie definieren sollte. Bei der Analyse der Piraterie aus der Perspektive der Seeversicherung muss man bestimmte Besonderheiten des Seeversicherungsrechts in Betracht ziehen. Die völker-und
strafrechtlichen sowie auch andere Definitionen der Piraterie eignen sich nicht für das Seeversicherungsrecht. Deshalb ist es vor allem notwendig, das Rechtsinstitut der Piraterie im Kontext der Seeversicherung aufzufassen. Erst danach kann man versuchen, andere umstrittene Fragen der Piraterie im Bereich der Seeversicherung zu beantworten. Eine dieser Fragen ist bestimmt die Kategorisierung der Piraterie als versichertes Risiko, beziehungsweise, die Frage, ob Piraterie als das durch die See- oder durch die Kriegsversicherung versicherte Risiko angesehen werden sollte. Obwohl in der Geschichte der Begriff der Piraterie zwischen diesen zwei Auffassungen schwankte, wird in dieser Arbeit die Ansicht vertreten, dass man aufgrund der
Natur der Piraterie und der Praxis des Versicherers die Piraterie als das durch die Seeversicherung versicherte Risiko ansehen sollte. Des Weiteren stellt die Frage des Lösegelds eine der meist diskutierten Fragen im Bereich der modernen Piraterie dar, insbesondere bezüglich dessen, ob das Lösegeld überhaupt rechtlich zulässig ist. Aus der Analyse der Rechtsprechung und der Praxis des Versicherers kann man schließen, dass der Ersatz vom Lösegeld aufgrund eines Seeversicherungsscheins trotzdem rechtlich zulässig ist, wobei man das Lösegeld als einen sui generis versicherten Fall behandeln sollte.

Ključne riječi

Seeversicherung; Piraterie; Definition der Piraterie; die durch die Seeversicherung versicherten Risiken; Lösegeld

Hrčak ID:

204630

URI

https://hrcak.srce.hr/204630

Datum izdavanja:

27.8.2018.

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