Izvorni znanstveni članak
DIE STAATSRECHTLICHEN KONZEPTIONEN DES DEUTSCHEN NATIONALVERBANDES UND DIE “SÜDSLAWISCHE FRAGE” IN DER HABSBURGERMONARCHIE (1908-1918)
Andrej Rahten
; Znanstvenoraziskovalni center Slovenske akademije znanosti in umetnosti, Ljubljana, Slovenija
Sažetak
Nach der österreichisch-ungarischen Annexion von Bosnien und der Herzegowina (1908) waren die Deutschnationalen zusammen mit der magyarischen politischen Elite die schärfsten Gegner der “trialistischen” Lösung der “südslawischen Frage”. Im Wiener Reichsrat und in den Delegationen traten sie sowohl gegen die trialistischen Pläne des großöster-reichischen Thronfolgerkreises als auch gegen die staatsrechtlichen Reformkonzeptionen der slowenischen und kroatischen Politiker ein. Der Hauptgrund für die negative Haltung der Deutschnationalen zur trialistischen Idee war ihr Angst von der möglichen Absperrung der sogenannten “deutschen Adriabrücke”. Sie befürchteten, dass mit der Gründung eines südslawischen Staates, der neben der kroatischen auch die slowenischen Länder umfassen würde, Triest und damit der Zugang des Deutschtums zum Adriatischen Meer verloren würde. Ihre Befürchtungen steigerten noch, als 1917 im Wiener Reichsrat von der südslawischen Abgeordneten die sogenannte “Maideklaration”, die die staatsrechtliche Vereinigung aller südslawischen Gebiete der Habsburgermonarchie verlangte, verabschiedet wurde. Um die slowenischen und kroatischen Politiker zu trennen, traten die Deutschnationalen für die “subdualistische” Lösung der “südslawischen Frage” ein. In diesem Sinne setzten sie sich für die Vereinigung Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens mit der Bosnien und der Herzegowina ein. Allerdings sollte nach ihrer Auffassung auch dieses “Großkroatien” noch weiterhin ein Teil des ungarischen Königreiches bleiben.
Ključne riječi
Hrčak ID:
207240
URI
Datum izdavanja:
1.4.2001.
Posjeta: 1.094 *