Prethodno priopćenje
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.3.5
INTERNATIONALES VERWALTUNGSRECHT ALS REVIDIERTE RECHTSDISZIPLIN
Jakub Handrlica
orcid.org/0000-0003-2274-0221
; Pravni fakultet Karlovo sveučilište, Prag, Češka
Sažetak
Der Begriff “internationales Verwaltungsrecht” kann zweierlei ausgelegt
werden. Einerseits wurde der Begriff (diritto internazionale amministrativo) im Kontext von verwaltungsrechtlichen Kompetenzen unterschiedlicher internationaler Verwaltungsorganisationen benutzt, wie das von den einschlägigen internationalen Konventionen vorgesehen wird. Andererseits benutzten manche Autoren (z.B. Karl Neumeyer, Paul Négulescu, Giuseppe Biscottini) diesen Begriff, um ausschließlich auf die Normen des nationalen Rechts mit internationalem Charakter hinzuweisen (diritto amministrativo internazionale, droit administratif international, internationales Verwaltungsrecht). In diesem Beitrag wird dieser Begriff im Sinne der letztgenannten Auslegung verstanden. Es besteht die Tatsache, dass diese Normen sehr selten im
Verwaltungsrecht benutzt wurden, weshalb die Rechtswissenschaft keinen großen Wert auf die Disziplin des internationalen Verwaltungsrechts legte. Erst kürzlich wird in den Quellen der EU die Benutzung mancher internationalen Elemente in den Normen des Verwaltungsrechts sichtbar. Diesbezüglich wird in diesem Beitrag
behauptet, dass das internationale Verwaltungsrecht eine Rechtsdisziplin darstellt, welche fähig ist, die aus der Anwendbarkeit dieser Normen des internationalen Verwaltungsrechts hervorgehenden Probleme anzusprechen.
Ključne riječi
internationales Verwaltungsrecht; gegenseitige Anerkennung von fremden Verwaltungsakten; acta iure imperii; Qualifizierungsproblem; Immunität des Staates von der Gerichtsbarkeit
Hrčak ID:
216563
URI
Datum izdavanja:
28.12.2018.
Posjeta: 2.856 *