Preliminary communication
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.3.4
DIE ANSICHT VON EXPERTEN ÜBER DIE ZWECKMÄSSIGKEIT DES SYSTEMS DER JUGENDGERICHTSBARKEIT
Sabina Mandić
orcid.org/0000-0002-7646-6283
; Faculty of Education and Rehabilitation Sciences University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Dora Dodig Hundrić
orcid.org/0000-0002-4767-637X
; Faculty of Education and Rehabilitation Sciences University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Neven Ricijaš
orcid.org/0000-0001-8107-8448
; Faculty of Education and Rehabilitation Sciences University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Mirta Kuharić
; State Attorney Office of The Republic of Croatia, Zagreb, Croatia
Abstract
In diesem Beitrag wird ein Teil der Ergebnisse der von dem Ausschuss für die Kontrolle und die Verbesserung der Arbeit von Organen des Strafverfahrens und des Vollzugs von Jugendsanktionen durchgeführten Forschung dargestellt. Der Ausschuss wurde gemäß Art. 127 Abs. 1 des Gesetzes über Jugendgerichte vom Justizminister begründet und dessen Ziel ist es, die Einsicht in die Perzeption des Justizsystems und die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften, den Jugendgerichten und den Zentren für Sozialfürsorge bei den Strafverfahren gegen minderjährige Straftäter zu ermöglichen. Dieser Beitrag berichtet über einen Teil der Ergebnisse bezüglich verschiedener Aspekte der Jugendgerichtsbarkeit. Das Hauptziel des Beitrags ist es, die Einsicht in die Zweckmäßigkeit des Systems der Jugendgerichtsbarkeit aus der Perspektive von Experten zu geben sowie auch eventuelle Unterschiede in ihren Auffassungen, welche auf ihre unterschiedliche Arbeitsbereiche zurückzuführen sind, zu erforschen. Die Probe besteht aus 309 Befragten aus dem ganzen Kroatien, wobei 98 der Befragten in Staatsanwaltschaften, 82 der Befragten bei Gerichten und 129 der Befragten in den Zentren für Sozialfürsorge arbeiten. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Befragten mit der Funktionierung der Jugendgerichtsbarkeit mäßig zufrieden sind und dass sie das kroatische System positiv auffassen, insbesondere bezüglich der grundlegenden Prinzipien und des Inhalts der Gesetzesvorschriften sowie auch bezüglich der Verhängung/des Vollzugs von außerinstitutionellen Erziehungsmaßnahmen. Am wenigsten zufrieden sind sie mit der Verhängung/dem Vollzug von halbinstitutionellen und institutionellen Sanktionen gegen Minderjährige, wobei die Befragten aus der Staatsanwaltschaft die
schärfste Kritik diesbezüglich äußern, insbesondere gegenüber den Angestellten der Jugendgerichte. Die Ergebnisse wurden im Kontext von potentiellen praktischen Auswirkungen und der Verbesserung des Systems interpretiert. Die Ergebnisse können auch als Grundlage für das weitere Forschen dieser Problematik dienen.
Keywords
Jugendgerichtsbarkeit; Gesetz über Jugendgerichte; Zentrum für Sozialfürsorge; Staatsanwaltschaft; Jugendgerichte
Hrčak ID:
216564
URI
Publication date:
28.12.2018.
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