Prethodno priopćenje
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.4.11
LUXUSPRODUKTE IM ONLINE-VERTRIEB: GIBT ES EINE DELUXE VERSION DES EUWETTBEWERBSRECHTS?
Ivana Kunda
; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet, Rijeka, Hrvatska
Vlatka Butorac Malnar
; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet, Rijeka, Hrvatska
Sažetak
Der Markt für Luxusgüter ist aufgrund seiner Besonderheiten interessant
sowohl für die Juristen als auch für andere Berufe, wie Wirtschaftler und Soziologen. Die Charakteristiken der Luxusgüter spielen eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Regulierung des Marktes. Obwohl man dabei immer vom Wettbewerbsrecht ausgeht, die Bewertung des unter Art.101 AEUV fallenden wettbewerbswidrigen Verhaltens kann nicht vorgenommen werden, ohne auf die Grundsätze und Regeln des Rechts des geistigen Eigentums zurückzugreifen. Mit dem Anstieg des Umsatzes im Online-Handel wurden Wettbewerbsbehörden und Berufungsgerichte mit neuen Fragestellungen konfrontiert, beispielsweise mit der Legalität verschiedener Restriktionen im Internet
bezüglich des selektiven Vertriebssystems. Durch den kombinierten Ansatz, der das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht einbezieht, bietet dieser Beitrag eine Einsicht in und einen Kommentar der EU-Rechtsprechung, wobei man auf die Coty-Entscheidung des EuGH besonderen Wert legt. Die Probleme des
Zusammenspiels von Regeln und Ausnahmen des Wettbewerbsrechts kommen im Fall Coty besonders in den Vordergrund. Wegen des beschränkten Sachverhalts kann das Coty-Urteil zur Erklärung der Deluxe Wettbewerbsrechtbehandlung nur bei manchen Online-Verkaufsverboten im Rahmen des selektiven Vertriebssystems dienen. Es wird sicherlich weitere Diskussionen und nationale Rechtsprechungen bezüglich anderer wettbewerbsrechtbezogenen Restriktionen im Internet geben, die der EuGH erläutern wird.
Ključne riječi
EU-Recht; Wettbewerbsrecht; geistiges Eigentum; Marke; Luxusprodukte; Internet; selektiver Vertrieb; vertikale Vereinbarungen
Hrčak ID:
218344
URI
Datum izdavanja:
28.2.2019.
Posjeta: 2.937 *