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Der Entwurf des kroatischen Gesetzes über ärztlich überwachte Befruchtung – Zur ausgewogenen Definierung der Fortpflanzungsrechte des Menschen
Aleksandra KORAĆ
Sažetak
Der Artikel befaßt sich mit der medizinisch-rechtlichen
Regelung der ärztlich überwachten Befruchtung de lege lata
und de lege ferenda sowie mit den wichtigsten
familienrechtlichen Konsequenzen. Die Republik Kroatien ist
Mitunterzeichnerin internationaler Abkommen, die die
Regelung der Fortpflanzungsrechte des Menschen
beeinflussen, und ist daher an die Erfüllung der
übernommenen Pflichten gebunden. Der Entwurf des
Gesetzes über ärztlich überwachte Befruchtung ist Ausdruck
des Bestrebens, einerseits das Recht des einzelnen, frei über
die Zeugung von Nachkommen zu entscheiden, und
andererseits das Recht des Kindes auf ein Leben in der
Familie mit beiden Eltern und auf die Kenntnis seiner
Herkunft in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu
bringen. Die medizinisch-rechtliche Regelung der ärztlich
überwachten Befruchtung müßte den geltenden Standards in
den Menschenrechten Rechnung tragen und auf folgenden
Prinzipien beruhen: dem Prinzip der ultima ratio, dem Prinzip
des Schutzes aller am Befruchtungsvorgang Beteiligten, dem
Prinzip der Kontrolle durch staatliche Einrichtungen und dem
Prinzip des Schutzes des Kindes.
Ključne riječi
Hrčak ID:
20332
URI
Datum izdavanja:
30.6.1999.
Posjeta: 2.763 *