Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.6
“BIOLOGISCHES TESTAMENT” IM PERSONLICHKEITSUND MEDIZINRECHT (PERSONLICHKEITSRECHT UND HANDELSRECHTLICHE UND GESUNDHEITLICHE ASPEKTE)
Aldo Radolović
; Ustavni sud Republike Hrvatske, Zagreb, Hrvatska; Sveučilište u Rijeci, Pravni fakultet, Rijeka, Hrvatska
Sažetak
Biologisches Testament ist eigentlich kein Testament im Sinne des Erbrechts. Es ist eine antizipierte Erklärung (Befehl), die eine Person bezüglich ihrer medizinischen Behandlung gibt, wenn sie urteilsunfähig wird. Es hat Auswirkungen während des Lebens dieser Person. Ebenfalls stellt sie keine Euthanasie dar, falls man damit die artifizielle durch menschliche Entscheidung verursachte Beendigung des Lebens versteht. Es hat aber mit der Euthanasie zu tun, wenn man darunter den ruhigen sanften Tod versteht und wenn dazu während medizinischer Behandlung, bei welcher die Person ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren akzeptieren oder ablegen kann, kommt. Der Tod ist kein Primär- oder Hauptziel, sondern eine der möglichen Konsequenzen. Das wichtigste Ziel ist das würdevolle Leben und Alter. Der Beitrag beschreibt die Rechtsregulierung in Italien (wo vor kurzem ein besonderes Gesetz diesbezüglich erlassen wurde) und in der Republik Kroatien. Es werden auch die Möglichkeiten und Formen der Anwendung des ganzen Instituts beschrieben.
Ključne riječi
Persönlichkeitsrecht; Medizinrecht; Persönlichkeitsrechte; Verfügung über Persönlichkeitsrechte; Testament; biologisches Testament; antizipierte Erklärungen und Befehle; antizipierte Erklärung über eine medizinische Behandlung; Formen und Bereiche der Anwendung des „biologischen Testaments“
Hrčak ID:
219300
URI
Datum izdavanja:
8.4.2019.
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