Izvorni znanstveni članak
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.10
ANTICHRESIS DE LEGE FERENDA
Ines Matić
orcid.org/0000-0002-6101-8445
; Sveučilište u Rijeci, Pravni fakultet, Rijeka, Hrvatska
Anamari Petranović
; Sveučilište u Rijeci, Pravni fakultet, Rijeka, Hrvatska
Sažetak
Das kroatische Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte verbietet durch Artikel 329 Paragraph 1 dem Grundschuldgläubiger den Besitz und das Nutzen der mit dieser Grundschuld belasteten Immobilie, was auch das Verbot des Fruchtziehungsrechts und anderer Nutzungsrechte an dieser Immobilie einschließt. Weiterhin schreibt Paragraph 2 desselben Artikels vor, dass jede Bestimmung, die im Vertrag anders als es im Paragraph 1 dieses Artikels vorgeschrieben ist, feststellen würde, nichtig ist. Mit dieser Bestimmung hat der kroatische Gesetzgeber das Pactum antichreticum verboten, während er die Antichresis als selbstständiger Vertrag überhaupt nicht anerkennt. Ziel dieses Beitrags ist, die potentiellen Vorteile der Regulierung des Instituts der Antichresis und/oder des Pactum antichreticum im
kroatischen Recht de lege ferenda zu überprüfen. Deshalb stellt man im ersten Teil des Beitrags eine zusammenfassende historisch-rechtliche Analyse dieser Institute dar, die propädeutisch der komparativen Analyse dieser Institute in moderner Rechtsvergleichung dient. Die komparative Analyse wird im zweiten Teil des Beitrags durchgeführt, wonach man abschließend zu Erkenntnissen über potentielle Vorteile
der Anwendung dieser Institute in Praxis kommt.
Ključne riječi
Antichresis; Pactum antichreticum; römisches Rech; Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte; Sicherung der Forderung; Befriedigung der Forderung
Hrčak ID:
219392
URI
Datum izdavanja:
8.4.2019.
Posjeta: 2.946 *