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Stručni rad

https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.21

SCHUTZ DER ABHÄNGIGEN GESELLSCHAFT – DIE JÜNGSTE RECHTSPRECHUNG DES OBERSTEN GERICHTSHOFS DER REPUBLIK SLOWENIEN

Jerneja Prostor ; Pravni fakultet Sveučilišta u Mariboru, Maribor, Slovenija, Vrhovni sud Republike Slovenije, Ljubljana, Slovenija


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str. 539-570

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Sažetak

Dieser Beitrag wird die Beispiele aus der Rechtsprechung bezüglich der Verletzung des Verbots der Einlagenrückerstattung vonseiten der Gesellschaftsmitglieder darstellen. Es handelt sich dabei um ein Verbot, welches die Erhaltung des zum Schutz der Gesellschaftsgläubiger dienenden Stammkapitals in einer Kapitalgesellschaft ermöglicht. Das Stammkapital entwickelte sich mit dem Ziel, den Gläubigern der Kapitalgesellschaften eine Sicherheit anzubieten, denn die Gesellschaftsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften mit ihrem Vermögen. Wenn sich die Gesellschaftsmitglieder nicht im Einklang mit den vom Gesetzgeber zu
Zwecken der Erhaltung des Stammkapitals auferlegten Regeln benehmen und dabei aus dem Gesellschaftsvermögen unerlaubte Einnahmen (welche isoliert und bewertet werden können) auszahlen, müssen sie diese der Gesellschaft zurückzahlen. In den in diesem Beitrag analysierten Beispielen aus der Rechtsprechung handelt es sich um Konzerngesellschaften. Der Gerichtshof hat letztinstanzlich in allen drei Beispielen die Verletzung der Regel über unzulässige Einnahmen erkannt. Die Folgen solcher Handlungen wirken sich auch auf Dritte aus (z.B. auf Banken, die wegen Sicherung ihrer Mittel den Gesellschaftsmitgliedern gegenüber die Bürgschaft der Tochtergesellschaft für die Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft erhalten haben), falls sie wussten, dass durch solche Rechtsgeschäfte das Verbot der Einlagenrückerstattung verletzt wird.

Ključne riječi

Stammkapital; Verbot der Einlagenrückerstattung; Konzern; Sicherung; guter Glauben

Hrčak ID:

219404

URI

https://hrcak.srce.hr/219404

Datum izdavanja:

8.4.2019.

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