Prethodno priopćenje
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.3.5
ANZUWENDENDES RECHT BEI STREITIGKEITEN ÜBER DEN EHELICHEN GUTERSTAND
Neža Pogorelčnik Vogrinc
orcid.org/0000-0002-1706-1729
; Pravni fakultet Sveučilišta u Ljubljani, Ljubljana, Slovenija
Sažetak
Dieser Beitrag stellt das in der Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands festgelegte anzuwendende Recht dar. Man kommt zu der Schlussfolgerung, dass die neue EU-Regelung es den
Ehepartnern erleichtert hat, das anzuwendende Recht zu bestimmen, und bewertet die Eignung der in der Verordnung (EU) 2016/1103 vorgesehenen Anknüpfungspunkte. Der Beitrag stellt diese Anknüpfungspunkte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ehe in Frage und geht davon aus, dass deren Ausschließen unter außergewöhnlichen
Umständen schwer zu erreichen ist. Der Beitrag vergleicht diese Anknüpfungspunkte mit denen, die in der Theorie des slowenischen und des kroatischen internationalen Privatrechts angeboten werden, und liefert praktische Beispiele für die Unterschiede, die sich aus der neuen europäischen Regelung ergeben. Der Beitrag untersucht ferner die Hypothese, dass die Möglichkeit der Rechtswahlvereinbarung in der Praxis viele Probleme bereiten wird, und stellt dafür mögliche Lösungen dar. Im gesamten Beitrag wird das mit der Verordnung (EU) 2016/1103 eingeführte System mit anderen europäischen Verordnungen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH verglichen. Die Autorin konzentriert sich jedoch hauptsächlich auf die Änderungen der slowenischen und kroatischen Rechtsprechung, die durch die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1103 verursacht wurden.
Ključne riječi
ehelicher Güterstand; anzuwendendes Recht; Verordnung (EU) 2016/1103; internationales Privatrecht; Rechtswahlvereinbarung
Hrčak ID:
233526
URI
Datum izdavanja:
24.1.2020.
Posjeta: 3.400 *