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Kinderschutz in bewaffneten Konflikten gemäß den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates

Sandra Fabijanić Gagro ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci, Hrvatska


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str. 747-778

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Sažetak

Eine besondere Kategorie von Zivilpersonen, für die besonderer Schutz in bewaffneten Konflikten vorgesehen ist, sind Kinder. Diesen Schutz regeln eine Reihe von allgemeinen Bestimmungen über den Schutz der Zivilbevölkerung, die nicht an feindseligen Handlungen beteiligt ist, und ein großer Teil dieser Bevölkerung sind eben Kinder. Die zweite Form des Schutzes ist durch Sondervorschriften in einer Reihe von internationalen Verträgen gewährleistet, die sich ausschließlich auf den Kinderschutz beziehen. Beide Zusatzprotokolle zu den Genfer Übereinkommen von 1949, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Fakultative Protokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die für ihre Unterzeichnerstaaten verpflichtend sind, versuchen den Status der Kinder möglichst zu verbessern und ihre Beteiligung an feindseligen Handlungen zu beschränken. Das jüngste Phänomen in bewaffneten Konflikten unserer Zeit ist die Einziehung von Kindern in Streitkräfte. Deshalb widmet der Sicherheitsrat dem Status der Kinder in bewaffneten Konflikte sowie Fragen der Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten in mehreren Resolutionen der letzten zehn Jahre besondere Aufmerksamkeit. Auch seine ständige Besorgnis über den Anstieg der Anzahl geflüchteter und vertriebener Kinder weltweit wird darin geäußert.

Ključne riječi

Kinder; bewaffnete Konflikte; UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Protokoll; Resolutionen des UN-Sicherheitsrates; Berichte des UN-Generalsekretärs

Hrčak ID:

22006

URI

https://hrcak.srce.hr/22006

Datum izdavanja:

22.4.2008.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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