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Formularverträge in elektronischer Form(Vertragsschluss per Maus-Klick – durch elektronische Willenserklärung im Internet auf einer Webseite – Click wrap und Browse wrap-Verträge)
Tin Matić
; odvjetnik u Zagrebu, Hrvatska
Sažetak
Der Maus-Klick auf einer Webseite ist eine sehr häufige Form der Willenserklärung. Seiner rechtlichen Natur nach ist er ein Zeichen, das ausdrücklich und klar jemandes Willen bekundet, einen Vertrag einzugehen. Per Maus-Klick werden Formularverträge in elektronischer Form abgeschlossen. Die beiden auf diese Weise zustande kommenden Vertragstypen sind der Click wrap-Vertrag und der Browse wrap-Vertrag, die beide im Grunde eine Unterart des Adhäsionsvertrags darstellen. Der Click wrap-Vertrag wird auf elektronischem Wege und in elektronischer Form auf der Webseite geschlossen und bedeutet, dass der Käufer beziehungsweise der Adressat des Angebots das Angebot des Anbieters unter der Bedingung, dass der Käufer den Gesamttext des Adhäsionsvertrags durchgesehen hat (was nicht gleichzusetzen ist mit „durchgelesen“), komplett akzeptiert. Bei Browse wrap- Verträgen wird über den Annehmenden implizit angenommen, dass er die Bedingungen und Bestimmungen des Browse wrap-Vertrags allein dadurch akzeptiert hat, dass er die Webseite, auf welcher der Vertrag geschlossen wird (Primärseite) durchsucht, unabhängig davon, ob er die die erwähnten Bedingungen enthaltende Webseite (Sekundärseite) durchsucht und/oder besucht hat. Beide Vertragstypen genießen in der ganzen Welt Akzeptanz. Für ihre Wirksamkeit gelten im Großen und Ganzen Standardbedingungen, die sich auf die Besonderheit der elektronischen Form beziehungsweise des elektronischen Vertragsschlusses beziehen.
Ključne riječi
Formularverträge; elektronische Form; Click wrap-Vertrag; Browse wrap-Vertrag
Hrčak ID:
22007
URI
Datum izdavanja:
22.4.2008.
Posjeta: 6.809 *