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Pregledni rad

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.1.11

VERFAHREN BEI BAGATELLSTREITIGKEITEN IM LICHTE DER BESTIMMUNGEN DER NOVELLE DER ZIVILPROZESSORDNUNG 2019

Jozo Čizmić ; Pravni fakultet Sveučilište u Splitu, Split, Hrvatska


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str. 243-264

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Sažetak

Am 1. September 2019 sind die Bestimmungen des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen der Zivilprozessordnung (Amtsblatt der Republik Kroatien Nr. 70/2019), mit welchen man das Verfahren bei Bagatellstreitigkeiten wesentlich geändert hat, in Kraft getreten. Der Zweck dieser Reform des Verfahrens bei Bagatellstreitigkeiten war, das Beilegen von Streitigkeiten, die durch ihre Zahl die Gerichte überfordern, aber deren Wert kein großes Engagement der Parteien und
des Gerichts fordert, schneller, effektiver und einfacher zu machen. Deshalb hat der Gesetzgeber wegen größerer Disziplin der Parteien im Prozess die Bestimmungen über die Plicht der Darstellung von Tatsachen und des Vorschlagens von Beweisen, die (präsumierte) Klagerücknahme, die Berufungsgründe und die aufschiebende Wirkung
der Berufung reformiert. Ebenfalls hat er die Pflicht der Urteilsverkündung gleich nach dem Schließen der Hauptverhandlung und die Möglichkeit der außerordentlichen Revision in diesen Streitigkeiten aufgehoben. Da die normative Regelung von Bagatellstreitigkeiten fast immer ein Test für nachträgliche Änderung des ordentlichen Verfahrens war, ist der Autor der Meinung, dass die Anwendung dieser Bestimmungen in Praxis sowie auch die Stellungen der Rechtsprechung und prozessrechtlichen Theorie auf eine rechtfertigbare Einführung dieser Bestimmungen in das Verfahren bei Bagatellstreitigkeiten hinweisen. Ebenfalls ist das ein Wegweiser für den Gesetzgeber, diese Bestimmungen auch in dem Teil der Zivilprozessordnung, in welchem man den sog. allgemeinen Zivilprozess regelt, zu implementieren, alles mit dem Ziel, den Zivilprozess schneller, effektiver und rationaler zu machen.

Ključne riječi

Zivilprozess; Bagatellstreitigkeit

Hrčak ID:

238317

URI

https://hrcak.srce.hr/238317

Datum izdavanja:

15.5.2020.

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