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Izvorni znanstveni članak

https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.2.3

BEITREIBUNGSKOSTENPAUSCHALE IM GESCHÄFTSVERKEHR – DER GESETZLICHE BETRAG IM VERHÄLTNIS ZUM SCHADENERSATZ BEI ZAHLUNGSVERZUG

Ivan Tot orcid id orcid.org/0000-0002-9401-8986 ; Sveučilište u Zagrebu, Ekonomski fakultet, Zagreb, Hrvatska


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str. 487-505

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Sažetak

Die Pauschale für die aufgrund eines Zahlungsverzugs des Schuldners
bei Erfüllung der Geldforderung im Geschäftsverkehr dem Gläubiger
entstandenen Kosten wurde durch das Gesetz zu finanzieller Geschäftstätigkeit und Vorinsolvenzvereinbarung aus 2012 als eine neue Rechtsfolge des Schuldnerzahlungsverzugs eingeführt. Der gesetzliche Betrag dieser Kostenpauschale ist jedoch im Art. 13 Abs. 1 des genannten Gestezes festgelegt und ermächtigt den Gläubiger eine Pauschale in Höhe von 40 € im HRK-Gegenwert zu fordern. Dieser Beitrag setzt sich mit der Zulässigkeit der Vereinbarung von
Beitreibungskostenpauschale in einem Betrag, welcher von dem im Art. 13 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes bestimmten Betrag abweicht, sowie mit dem Verhältnis der Gläubigerforderung nach Auszahlung der Pauschale und dessen Antrag auf Schadensersatz wegen Schuldnerverzug, auseinander.

Ključne riječi

ahlungsverzug; Geschäftsverkehr; Beitreibungskostenpauschale; Richtlinie 2011/7/EU

Hrčak ID:

244113

URI

https://hrcak.srce.hr/244113

Datum izdavanja:

24.9.2020.

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