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Izvorni znanstveni članak

Heeresinspektor und Waffengouverneur in der Republik Dubrovnik

Ilija Mitić ; Zavod za povijesne znanosti HAZU u Dubrovniku, Dubrovnik, Hrvatska


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str. 277-296

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Sažetak

Dubrovnik bediente sich schon in alten Zeiten fremder Fachleute beim Kanonengiessen und bei der Leitung der Stadverteidigung. Schon im 16. Jahrhundert, wenn es zu irgendwelcher politischen oder militärischen Gefahr kam, nahm die Dubrovniker Regierung in ihre Dienste eine Persönlichkeit mit guten militärischen Qualifikationen. Dieser Militarfachmann, von den Dubrovnikern » il governatore d’armi« genannt war faktisch der Oberbefehlshaber des Heeres
und Ratgeber der Regierung in allen Militärangelegenheiten. Diese Stellung bekleideten gewöhnlich Einheimische und nur wenn es in Dubrovnik keine Fachleute gab — Fremde. Das Amt dauerte solange eine Gefahr bestand und solange es die Regierung für notwendig hielt.
Zur Zeit als die Regierung von Dubrovnik befürchtete, dass die Türken unter dem Grossvezier Kara Mustafa in Dubrovnik eindringen und seine Freiheit vernichten werden, bat sie um Hilfe das ihr freundlich gesinnte Spanien, unter dessen Domination sich auch Neapel befand. Der Dubrovniker Senat ersuchte im J. 1678 den spanischen König Karl II ihm einen tüchtigen Offizier zu schicken, der im Stande sein wird die Verteidigung der Republik zu organisieren. Ende desselben Jahres traf aus Neapel der erste Offizier des spanischneapolitanischen Heeres in Dubrovnik ein, der unter dem Titel »sopraintendente delle armi« das Amt des Oberinspektors des Dubrovniker Heeres übernahm. Dieser Titel war nur von kurzer Dauer, da nach dem J. 1700 bis zu dem Falle der Republik derselbe Ausländer als Heereskommandierender den Titel »governatore d’arrni« trägt.
Die Rechte und die Pflichten des neapolitanischen Befehlshabers waren streng bestimmt. Er war nämlich verpflichtet regelmässig die Befestigunggen zu inspizieren und die notwendigen Massnahmen im Sinne der modernen Militärtechnik zu ihrer Erhaltung und Erneuerung vorzuschlagen. In seiner Tätigkeit war er einem hohen Magistrat »Magistrate delli Proveditori alle guardie untergeben, der sich wieder nach den Direktiven des Senats richten musste.
Dieser ausländische Befehlshaber bekam seine Bezahlung aus Neapel, die Regierung von Dubrovnik war nur verpflichtet ihm eine geräumige Wohnung und zwei Soldaten, die in seinem persönlichen Dienste standen, zu sichern.
Das Patent über seine Ernennung gab vom Jahre 1678 der Vizekönig von Neapel mit dem Einvernehmen des spanischen Königs heraus, vom J. 1734 aber, als Neapel nicht mehr zu Spanien gehörte, der König Beider Sizilien. Der neapolitanische Befehlshaber der Dubrovniker Heeres wurde in Dubrovnik auf eine besonders festliche, vom Senat vorgeschriebene Weise, empfangen. Danach musste er einen Treueid der Republik von Dubrovnik leisten und es war ihm nicht gestattet ohne Bewilligung der Regierung das Territorium der Republik zeitweilig oder ständig zu verlassen.
Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde der Aufenthalt des neapolitanischen Befehlshabers in Dubrovnik zur Gefahr für eine Freiheit und Unabhängigkeit, umsomehr da sich die Beziehungen mit der Hohen Pforte schon Ende des 17. Jahrhunderts zu normalisieren begannen. Die Nachbarstaaten konnten nämlich auch den Anspruch erheben einen Offizier mit ähnlichen Vollmachten in Dubrovnik zu halten. Deshalb versuchte die Regierung von Dubrovnik zu verhindern, dass sich eine momentane Gefälligkeit Spaniens bzw. Neapels in
ein Recht verwandelt. Doch trotz allem Bemühen sich des unerwünschten Ausländers zu befreien, wurde die Regierung von Dubrovnik doch durch ökonomische und politische Massnahmen bemüssigt dem Hofe von Neapel dass Recht einzugestehen einen Waffengouverneur in Dubrovnik zu ernennen. Der Hauptgrund dieser spanischen bzw. neapolitanischen Prätension lag darin, dass diese Staaten mittels einer Persönlichkeit in der Funktion des Oberbefehlshabers der Dubrovniker Heeres, die Rolle eines ständigen Beschützers dieser Republik gegen die Türkei und den König von Ungarn spielen wollten. Der neapolitanische Waffengouverneur verliert mit der Zeit seine vorigen Machtbefugnisse in Dubrovnik und verwandelt sich vor dem Falle der Republik in einen diplomatischen Informator seiner Regierung. Es ist erwähnenswert, dass die Regierung von Dubrovnik niemals aus politischen und ökonomischen Gründen die Wiederrufung oder die Abschaffung des Amtes eines neapolitanischen Waffengouverneurs verlangt hat. Jedes Verlangen in dem Sinne war immer nur in der Form von Bittgesuchen und Beweisführungen, dass das Verweilen eines neapolitanischen Offiziers in Dubrovnik unnötig sei. Als im Jahre 1783 die Dubrovniker Regierung wieder diese Frage mit der Unterstützung Frankreichs und Österreichs aufwarf, gelang es Neapel die Republik su abermaligem Nachgeben zu nötigen, da die Handelsbeziehungen und die Geldinvestitionen in den neapolitanischen Banken von vitalem Interesse für den Handel und für die Seeflotte von Dubrovnik waren.
Durch den Aufenthalt eines neapolitanischen Offiziers in Dubrovnik kam die Regierung der Republik in eine delikate Lage aus zweierlei Gründen. Einerseits konnte seine Beseitigung die ökonomischen Beziehungen zwischen Dubrovnik und Neapel in Frage stellen, andererseits gefährdete des Verweilen eines fremden Offiziers im Amte des Oberbefehlshabers des Dubrovniker Heeres die Freiheit und die Unabhängigkeit der Republik. In solcher Situation fand die Regierung der Republik die einzige richtige Kompromisslösung: der neapolitaner Offizier solle auch weiterhin in Dubrovnik bleiben, aber müsse die Unabhängigkeit und die Souveränität diese Staates anerkennen und achten. Der Politik der Handelsstadt gelang es auch diesmal den Patriotismus mit realen Umständen in Einklang zu bringen.

Ključne riječi

Republik Dubrovnik; heeresinspektor; waffengouverneur

Hrčak ID:

244834

URI

https://hrcak.srce.hr/244834

Datum izdavanja:

30.6.1970.

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