Prethodno priopćenje
Über die Pflichten des öffentlichen Notars zur Vornahme oder Verweigerung von Amtshandlungen
Vicko Prančić
; Županijski sud u Splitu, Split, Hrvatska
Sažetak
Die Analyse einzelner Fälle, in denen der öffentliche Notar verpflichtet beziehungsweise ermächtigt ist, die Ausübung einer Amtshandlung zu verweigern, zeigt, dass das kombiniert nach deutschem und österreichischem Modell gestaltete Institut der notariellen Verweigerung einer Amtshandlung im positiven kroatischen Recht mit gewissen Ungereimtheiten belastet ist, insbesondere dort, wo es sich um die Verweigerung einer Amtshandlung wegen Ausschlusses des öffentlichen Notars oder um ein Rechtsmittel wegen der Verweigerung einer Amtshandlung handelt, die u. E. nicht ausreichend klar erarbeitet sind. Daher wäre es de lege ferenda von Vorteil, die legislative Ordnung dieses Instituts zu überarbeiten, um die Unklarheiten und Zweifel zu beseitigen, die es zurzeit in der Praxis verursacht.
Ključne riječi
öffentlicher Notar; Amtshandlung; Verweigerung einer Amtshandlung
Hrčak ID:
24959
URI
Datum izdavanja:
22.6.2008.
Posjeta: 3.116 *