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Die Richtlinie als Quelle des europäischen Internationalen Privatrechts

Vilim Bouček ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Hrvatska


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str. 1367-1386

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Im Kontext der Hauptmerkmale des Europa-Rechts einerseits und des Internationalen Privatrechts andererseits sowie vor dem Hintergrund einer zwanzigjährigen Anwendung der EG-Richtlinie als Quelle des europäischen Internationalen Privatrechts erörtert der Autor in dieser Arbeit nach Bestimmung der allgemeinen Vorzüge der Richtlinie ihre Besonderheit als ungeschriebenes (verborgenes) Kollissionsrecht im Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Ingmar sowie ihr Verhältnis zur Römischen Konvention über das auf Vertragsverhältnisse anzuwendende Recht von 1980, zur Rom I-Verordnung von 2008 und zu anderen Quellen des Internationalen Privatrechts auf dem Gebiet der EU. Eine besondere Gewichtung der Bedeutung der Richtlinie kommt, wie der Autor hervorhebt, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Urteil Ingmar zum Ausdruck. In diesem Fall spricht der EUGH den materiellrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie kollisionsrechtlichen Charakter zu, indem er die Richtlinie ohne Kollisionsregel durch seine Auslegung um eine ungeschriebene Kollisionsregel ergänzt. Im Ingmar-Urteil bestimmt der EUGH somit, dass zwingende europäische Schutzvorschriften zu Gunsten eines Handelsvertreters oder morgen vielleicht auch zu Gunsten eines bestimmten Verbrauchers getrennt von den übrigen Bestimmungen des anzuwendenden, von den Vertragsparteien gewählten Rechts gelten. Zwingende Schutzvorschriften enthaltendes Europäisches Recht ist entsprechend der Schlussfolgerung des Autors unabhängig von den Bestimmungen des nationalen Internationalen Privatrechts anzuwenden, und seine Anwendung ist auch durch die ungeschriebene Kollisionsregel in den materiellrechlichen Bestimmungen der Richtlinie abgesichert. In der abschließenden Bewertung der Bedeutung der Richtlinien als Quelle des europäischen Internationalen Privatrechts schließt der Autor, dass sie 1988 den Beginn der Harmonisierung des Europäischen Rechts durch Angleichung der Kollissionsregeln einläuteten. Der Ausbau der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union als Gemeinschaft des Rechts und die Verhinderung einer „Atomisierung“ des Internationalen Privatrechts auf dem Gebiet der EU ist heute nur mit Hilfe der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft als dominant eingesetztem Rechtsinstrument möglich. In einer solchen Beziehungskonstellation wird die Richtlinie zu einer rezessiven Quelle des europäischen Internationalen Privatrechts. Obwohl verdrängt, führt die Richtlinie, wie der Autor schlussfolgert, auch mit einer geringeren Gewichtung ihr rechtliches Leben als Quelle des europäischen Internationalen Privatrechts, durch welche die Schaffung des „europäischen Raums des Rechts“ (Art. 61 EG-Vertrag) zusätzlich gefördert wird, fort.

Ključne riječi

europäisches Internationales Privatrecht; Richtlinien; EuGH-Urteil im Fall Ingmar

Hrčak ID:

30721

URI

https://hrcak.srce.hr/30721

Datum izdavanja:

15.12.2008.

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