Ostalo
Zusammenfassung
Matija Berljak
Sažetak
Auf dem Grund des neuen Kirchengesetzbuches "Codex Iuris Canonici" das vom Papst Johannes Paul II am 25. 01. 1983 proklamiert wurde, ist in diesem Beitrag der Rechtsgesichtspunkt der konfessionsverschiedenen Ehen (katholisch : nichtkatholisch!) gehandelt worden. Im Kurze wurde auch die Gesetzgebung der Serboortodoxen Kirche und der Muselmännischen Glaubensgemeinschaft hinsichtlich der Eheschliessung ihrer Mitglieder mit den Personen die nicht ihrer Glaubensgemeinschaft gehören, dargestellt, Im ersten Teil des Artikels ist die Gesetzgebung in betriff der Mischehen vorgelegt. Vor allem kommt hier die neue Prezisation des Mischehebegrifs in Frage der sich von dem in Motu proprio Paul VI "Matrimonia mixta" unterscheidet; danach wird über die Natur der Ehenhindernisse gesprochen; Erlässeerteilung; kanonische und liturgische Form; Einschreibung in die Pfarrematrikel der Mischehen und nacheheliche Seelsorge.
Im zweiten Teil wird über die Eheschliessungen der Katholiken mit den Abtrünnigen entweder mit denen die sich unter der Kirchenzensur befinden, gesprochen.
Am Ende kommen in die Betrachtung die Gesetznormen hinsichtlich der Ehenhindernisse der konfessionsverschiedenen Ehen und, zum Schluss wurde die Stellungnahme der Serboortodoxen Kirche und der Muselmännischen Glaubensgemeinschaft in betreff auf die selbe Problematik betrachtet.
Übersetzt von M. Pranjić
Ključne riječi
Hrčak ID:
339316
URI
Datum izdavanja:
9.3.1983.
Posjeta: 151 *