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AUFHEBUNG DES GESELLSCHAFTSEIGENTUMS (im Allgemeinen und besonders in Slowenien)

Ivan Ribnikar ; Ekonomski fakultet, Ljubljana


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str. 31-49

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Sažetak

Jedes Land muss seine eigene Umstrukturierungsmethode
finden. Die Umstrukturierung der Planwirtschaftmit Unternehmen
im Gesellschaftseigentum ist aber wegen mehrerer GrOndenein
Sonderfall. Die Eigenschaflen des Systems mOssenin Betracht
gezogen werden, und die Aufhebung des Gesel-
Ischaftseigentums soll mit der "Banksauberung" verbunden
werden, damit im Laufe der Umstrukturierungs-prozesse das
"Gesellschaftskapital" und die offentliche Schuld vermindert
werden. Alle Umstrukturierungsmethoden in Slowenien, von
Marković OberMencinger und Sachs bis zu den berabschiedeten
Gesetzen in 1?lowenien und Kroatien haben das nicht
berOcksichtigt.So dass alle Modelle im Grunde genommengleich
und vom rnakročkoncrnlschen, rnlkročkonomlschen und
gesellschatlichen Standpunkt am wenigsten geeignetwaren. Das
Gesellschaflseigentum wird am Ende aufgehoben werden, aber
wegen besonderer Hervorhebung derAktiendistribution einerseits
und Zwangsverkaufs der Unternehmen nach diesem Prozess
weder bessere Kapitalstruktur noch grossere Kapitalmenge
haben. Ausserdem werden sie, mit Hinsicht darauf, dass sich die
UnternehmeneigntOmer mehr als Spekulanten als EigentOmer
benehmen werden, nicht in Handsn guter Leiter sein. Ohne
wesentliche Gesetzanderungen kčnnen sozial und politisch
unstabile Gesellschaflen mit unwirksamen Wirtschaflen erwartet
werden.

Ključne riječi

Hrčak ID:

32634

URI

https://hrcak.srce.hr/32634

Datum izdavanja:

1.1.1993.

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