Skoči na glavni sadržaj

Izvorni znanstveni članak

Haben wir die Fähigkeit, wahr zu urteilen?

Stjepan Zimmermann


Puni tekst: hrvatski pdf 7.195 Kb

str. 146-164

preuzimanja: 349

citiraj


Sažetak

Erste Antwort: Ja. Wir wissen es aus der blossen Zergliederung jener Gewissheit, mit der wir bestimmte Urteile rückhaltlos hinnehmen. Zweite Antwort: Wir wissen es nicht, denn durch die subjektive Gewissheit ist die Wahrheit keineswegs garantiert. Dritte Antwort: Ja. Denn auch aus der Tatsache des Zweifels lässt sich diese Fähigkeit dartun: jedem Zweifel liegen gewisse Grundwahrheiten voraus. Vierte Antwort: Ja. Aber es bedarf einer besonderen, wissenschaftlichen Reflexion, um das Verhältnis sicherer Urteile zur Wirklichkeit aufzuweisen. — Mercier kämpft gegen einen missverstandenen Tongiorgis der in Wirklichkeit keine Wahrheiten blind hingenommen hat. Auch Boyer verwirft Tongiorgis missverstandenen Standpunkt, nur scheint er in seiner Zweifelsanalyse diesem sachlich gleichzukommen. Zudem leuchtet aber nicht ein, wie Boyer seine eigene Ansicht sowohl in sich als auch im Kampf mit den Skeptikern einwandfrei vertreten kann, sofern er sich lediglich auf die Zergliederung des subjektiven Gewissheitsakts berufen will. Die Wahrheit lässt sich nur dann als »Proportion« oder »Konformität« zwischen Wissen und Wirklichkeit ermitteln, wenn wir aus dem ursprünglichen Erkenntnisakt herausgehen und in ganz neuer Reflexion zu ihm zurückkehren. Dabei braucht man nicht, wie Boyer meint, ins Unendliche zu gehen, zumal jeder Zweifel notwendig eine Gewissheit mtteinschliesst (die Gewissheit von der eigenen Existenz, vom Kontradiktionsprinzip und von der Fähigkeit, nach diesem Princip zur urteilen). Jedenfalls geht es hier um die Sache, nicht bloss um Worte. Auf Boyer mag Tonquedec eingewirkt haben, der Mercier unernst und unkritisch darstellt.
Der systematische Aufbau der Erkenntnislehre ist folgendermassen zu gestalten. Zunächst ist auf Grund der Urteilspsychologie die Existenz der »Erkenntnis« sicherzustellen. Wir urteilen, sofern wir etwas als wahr aussagen. Und wir »erkennen«, sofern wir die Wahrheit mit Gewissheit behaupten. Nun ist näher einzugehen auf den Standpunkt des extremen Skeptizismus, der alle Gewissheit verneint, des Kritizismus, der nur Wissenschaftlich-kritische Gewissheit anerkent, und des psychologischen Subjektvismus, der letztlich dem Zweifel verfällt. Erst dann darf die Frage nach dem Erkenntniswert gestellt werden. Demnach hat der Kampf des Objektivismus an dieser Stelle einzusetzen, und zwar durch den Nachweis, dass der im Urteil ausgedrückte Sachverhalt vom Objekt (nicht vom Subjekt) her bestimmt ist. Sachgemäss wird man in Anschluss daran die Ausser-Bewustseins-Existenz oder Transzendenz empirischer und im etaphysischer Erkenntnisgegenstände dartun. Damit werden Idealismus und Positivismus widerlegt. Erst hier kann eine objektivistische Definition der Wahrheit gegeben werden, denn erst auf dieser Stufe ist die vollständige Unabhängigkeit des Erkenntnisgegenstandes vom Subjekt aufgewiesen. Am besten nimmt man die Tatsache subjektiver Gewissheit zum Ausganspunkt. Aufzufinden ist das Kriterium, auf Grund dessen ein sicheres Urteil zugleich als wahr ausgegeben wird. Begründet ist der Objektivismus nur dann, wenn dieses Kriterium darin gefunden wird, dass im Urteil ein dem Erkenntnisgegenstand anhaftender Sachverhalt einleuchtet. Die Schwierigkeit besteht allerdings gerade in der behutsamen, eindringenden Auseinandersetzung mit den gegnerischen Ansichten, namentlich mit der Stellung des Skeptizismus und des Subjektivismus. Auszugsweise kann diese Auseinandersetzung hier nicht wiedergegeben werden.
Der Weg, den der Verfasser in seinen kroatischen Werken »Allgemeine Noetik« (1918) und »Grundzüge der Philosophie« (1934) beschritten hat, scheint in manchen neuscholastischen Lehrbüchern immer mehr begangen und ausgebaut zu werden. So z. B. bei J. de Vries: »Critica« (1937) und »Denken und Sein« (1937).
Gegen Sawicki und Hessen ist zu sagen, dass unbedingt auf einer einleuchtenden Begründung des objektiven Realismus zu bestehen ist. Weder die Behauptung, der Erkenntnisgegenstand sei an und für sich transzendent, noch, die Ansicht, dass wir uns im Kampf mit dem Skeptizismus letzlich auf ein theoretisches Postulat zu berufen hätten, ist Platz. Gegen Donat ist zu bemerken, dass die Frage nach Kants »Ding an sich« bzw. nach dessen Unerkennbarkeit nicht zur Anfangsproblematik der Erkenntnislehre gehört. Auch sind Donats Ausführungen über unsere angebliche »habituelle« Gewissheit missverständlich; ebenso die Behauptung, gegen den Idealismus könne man die objektive Geltung der Begriffe nicht beweisen. Im besonderen ist Jolivet gegenüber zu betonen, dass der Weg von unbewiesenen, angeblich durchaus evidenten Prinzipien (Denkprinzipien = Seinsprinzipien) zum Objektivismus im Grunde genommen kritisch nicht gerechtfertigt ist, eben weil die genannten Prinzipien tatsächlich einer eingehenden Rechtfertigung bedürfen. — Beigegeben ist ein Schema, durch das die noetische Grundproblematik einigermassen veranschaulicht wird.

Ključne riječi

Hrčak ID:

42391

URI

https://hrcak.srce.hr/42391

Datum izdavanja:

5.12.1938.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski

Posjeta: 935 *