Skoči na glavni sadržaj

Izvorni znanstveni članak

Die Rechtswirkungen der medizinischen Befruchtung in Kroatien

Dubravka Hrabar ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 130 Kb

str. 415-442

preuzimanja: 1.203

citiraj


Sažetak

Das Gesetz über die medizinische Befruchtung (2009) klärt die angehäuften Fragen und Konflikte, die in den letzten drei Jahrzehnten, seit die bio-medizinischen Möglichkeiten über die (veraltetete) rechtliche Regelung hinausgewachsen sind, im theoretischen Bereich entstanden sind. Dieses Gesetz regelt detailliert viele unterschiedliche rechtliche Fragen auf eine Weise, die es sicherlich nicht den konservativen Gesetzen zuordnet. Zu seinen Hauptmerkmalen gehört die Zulässigkeit der medizinischen Befruchtung bei ehelichen und nichtehelichen Partnern, nicht aber bei Personen ohne Partner. Die nichteheliche Gemeinschaft wird durch eine vom Notar aufzustellende Urkunde nachgewiesen, und die heterologe Befruchtung ist nur dann zulässig, wenn eine der Personen eine Fruchtbarkeitsstörung hat. Die Frau und der Mann sind verpflichtet, vor dem medizinischen Eingriff mehrere Arten von Beratung in Anspruch zu nehmen. Geschlechtszellenspender können Männer und Frauen sein, bei verheirateten Spendern und Spenderinnen ist die Zustimmung des Ehepartners zur Spende erforderlich. Das Gesetz führt eine neue Art der Vaterschaftsanerkennung zusätzlich zu den im Familienrecht bereits bekannten Formen ein, doch ist die gesetzliche Regelung unzulänglich, da sie Manipulationsmöglichkeiten eröffnet und die konkrete Eintragung der väterlichen Abstammung des Kindes ins Geburtenstammbuch erschwert. Einige Bestimmungen wurden bald nach Verabschiedung des Gesetzes novelliert, allerdings gibt es ernsthafte Bedenken hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen und Wirkungen, insbesondere in Bezug auf das Recht des Kindes, seine Abstammung zu erfahren. Man hat den Eindruck, dass der Gesetzgeber die Erwachsenen begünstigt hat, nicht das Kind, indem das Recht des Kindes zunächst durch den Willen des Geschlechtszellenspenders eingeschränkt wurde. Als gelungen können diejenigen Bestimmungen gelten, die die verschiedenen Formen der Beratung regeln, die Mann und Frau vor dem Verfahren der medizinischen Befruchtung durchlaufen müssen, wie auch das explizite Verbot bestimmter Verfahren.

Ključne riječi

medizinische Befruchtung; Ehepartner; nichteheliche Partner; Spender von Geschlechtszellen; Vaterschaftsanerkennung; Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung

Hrčak ID:

51983

URI

https://hrcak.srce.hr/51983

Datum izdavanja:

24.4.2010.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

Posjeta: 2.824 *