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ERMESSENS- ODER BEURTEILUNGSSPIELRAUM, KONSENS, MORAL UND DIE RECHTE DER SCHUTZBEDÜRFTIGEN PERSONENGRUPPEN
Ivana Radačić
; Institut društvenih znanosti Ivo Pilar
Sažetak
Die Ermessensdoktrin zählt zu den meist bestrittenen Entwicklungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach Ansicht einiger Autoren, beeinträchtigt dies auch die Entwicklung der allgemeinen Normen der Menschenrechte. Diese Doktrin wird vom Gerichtshof meistens dann angewendet, wenn kein Konsens darüber besteht, was der Schutz der Konventionsrechte benötigt, oder wenn die Regierung als Grund des Eingriffs in die Konventionsrechte den Moralschutz geltend macht. In der vorliegenden Arbeit übt die Autorin Kritik über eine solche Anwendung der genannten Doktrin, indem sie die Auslegung von Konsens und Moral in der Rechtsprechung ausarbeitet. Wie sie behauptet, im Falle dass kein Konsens erreicht wird, und keine gemeinsame Einstellung der Mitgliedstaaten besteht, oder wenn es um (sexuelle) Moral geht, sei das Ermessen der Mitgliedstaaten ein Hindernis für den effizienten Schutz der Rechte von schutzbedürftigen Personengruppen, weil dafür entweder eine Mehrheit von Staaten, oder eine Mehrheit innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates erforderlich ist. Aus diesem Grunde sollte es der Gerichtshof nicht den Mitgliedstaaten überlassen, über die von der Konvention verhängten Normen Entscheidungen zu treffen, mit der Ausnahme der Implementierung dieser Normen. Darüber hinaus sollte der Gerichtshof bei der Feststellung dieser Normen von Werten wie Autonomie, Gleichheit und menschliche Würde, statt von Konsens geleitet werden, weil dieser Fragen der Ausschließung und Benachteiligung schutzbedürftiger Personengruppen mit sich bringt.
Ključne riječi
Ermessens- oder Beurteilungsspielraum; Konsensus; Moral; Rechte der schutzbedürftigen Personengruppen
Hrčak ID:
53600
URI
Datum izdavanja:
4.6.2010.
Posjeta: 5.871 *