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Vorgehen des oberen Gerichtes in Berufung gegen ein erstinstanzliches Strafurteil

Tadija Bubalović ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci


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str. 935-967

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Sažetak

Die vorliegende Arbeit stellt die Vorgehensweise des oberen Gerichtes (zweitinstanzlichen Gerichtes, Berufungsgerichtes - iudex ad quem) in einem Berufungsverfahren gegen ein erstinstanzliches Urteil dar. Nach einführenden Bemerkungen zu Strafgericht, Rechtsmittel und zweitinstanzlichem Verfahren wird auf das Recht des Zugangs zu oberem Gericht, welches aus Artikel 6. der EMRK hervorgeht, hingewiesen. Es wird betont, dass der Umfang, Inhalt und Lauf des Berufungverfahrens von der Berufung beeinflusst werden, wobei das Gericht und nicht die Parteien wie im erstinstanzlichen Verfahren, geradezu die entscheidende Rolle spielt. Das Vorgehen des oberen Gerichts kann schrittweise dargestellt werden. Im Laufe des Verfahrens vor dem oberen Gericht wird über die eingelegte Berufung entschieden. Dieses Verfahren findet in Form einer Senatsitzung, die entweder öffentlich oder geschlossen sein kann, statt. Die Vorgehensschritte können insofern in die vor der Senatsitzung, während und nach der Senatsitzung stattfindenden augeteilt werden. Zum Schluss hebt der Autor die Hauptaufgabe des oberen Gerichtes hervor, nämlich gesetzesmäßig und gerecht das zweitinstanzliche Verfahren durchzuführen und die Entsheidung über die Begründheit und Nichtbegründheit der eingelegten Berufung gerecht zu treffen. Auf diese Weise korrigiert dieses Gericht sowohl die Arbeit, als auch die Ergebnisse der niedrigeren Strafgerichte und trägt somit im Wesentlichen zur Realisierung des Verfassungsprinzips von Rechtsstaatlichkeit in der Gesselschaf bei.

Ključne riječi

Strafgericht; Rechtsmittel; Berufung; oberes Gericht; zweitinstanzliches Verfahren

Hrčak ID:

63630

URI

https://hrcak.srce.hr/63630

Datum izdavanja:

20.12.2010.

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