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Preliminary communication

Das Recht auf Meinungsäußerung eines Richters in Slowenien: Kosař’s Theorem in der Slowenischen Justiz

Jorg Sladič ; Faculty of Law, University of Maribor, Maribor, Slovenia


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page 843-865

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Abstract

Die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Justiz wird in den neuen EU- Mitgliedstaaten durch die abhängige Stellung der Richter innerhalb der Justiz untergraben. Die Justiz in den neuen EU-Mitgliedstaaten wird nämlich durch die dominante Stellung der Gerichtspräsidenten gekennzeichnet. Auch Richter kommen in Slowenien in den Genuss des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, Konflikte mit Gerichtspräsidenten sind vorprogrammiert. In der slowenischen Justiz können Versuche beobachtet werden, dieses Grundrecht zu beschränken. Der Versuch der Erweiterung der Schranken des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung z.B. nach freiem Ermessen des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Sloweniens kann als eine nie überwundene Tradition der Gewalteneinheit in der slowenischen Justiz gedeutet werden. In diesem Ermessen zeigt sich dann die leitende Rolle des Gerichtspräsidenten, der auch als ein Mittel der Disziplinierung und Einwirkung auf richterliche Unabhängigkeit eingesetzt wird. Die Abhandlung untersucht die Hintergründe solcher Tendenzen in Slowenien.

Keywords

Justizverwaltung; richterliche Unabhängigkeit; Stellung des Gerichtspräsidenten; Recht des Richters auf freie Meinungsäußerung; Schranken und Grenzen

Hrčak ID:

189809

URI

https://hrcak.srce.hr/189809

Publication date:

17.11.2017.

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