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Original scientific paper

Das Bezugsrecht für neue Aktien

Petar Miladin ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


Full text: croatian pdf 292 Kb

page 1181-1251

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Abstract

Das Bezugsrecht für neue Aktien nimmt eine zentrale Rolle des Vermögenspols der Aktionärsmitgliedschaft ein, der ein besonderes komplexes körperschaftliches Vermögensrecht darstellt. Der Vermögenspol der Mitgliedschaft ist im Rechtsverkehr erheblich größeren Beschränkungen unterworfen als der Geschäftsführungspol der Mitgliedschaft bzw. das Geflecht geschäftsführender Mitgliedsrechte. Die offene
gesetzliche Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen oder zu beschränken, engt seinen Rechtsschutz stark ein. Aktiengesellschaften haben oft Interessen, die sich nicht mit den
Interessen der Aktionäre an einem umfassenden Schutz des Bezugsrechts decken. In den USA wurde das gesetzliche Bezugsrecht durch das „right not to purchase“ ersetzt.
Die Emissionsgeschäfte der amerikanischen öffentlichen Aktiengesellschaften lassen in der Regel kein Bezugsrecht gelten. Nach dem Gesetz der verbundenen Gefäße hat sich dieser Trend auch auf das Gesellschaftsrecht innerhalb des deutschen Rechtskreises, dem auch das kroatische Recht angehört, niedergeschlagen. Dieser Beitrag erörtert die amerikanischen Standpunkte sowie die entsprechenden deutschen Reaktionen und stellt die These auf, dass das Erstzeichnungsrecht im gültigen kroatischen Gesellschaftsrecht vervollkommnet werden muss. Das gesetzliche Bezugsrecht braucht nicht de lege ferenda dispositiv zu werden. Die so genannte vereinfachte Grundkapitalerhöhung nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sollte im kroatischen Recht als anfechtbare Annahme, nicht als rigide Regel angewandt werden.

Keywords

Bezugsrecht; Ausschluss und Einschränkung des Bezugsrechts; Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen; genehmigte Grundkapitalerhöhung

Hrčak ID:

70314

URI

https://hrcak.srce.hr/70314

Publication date:

15.7.2011.

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