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Original scientific paper

Die Freiheit der Gestaltung schuldrechtlicher Verhältnisse

Slobodan Perović


Full text: croatian pdf 114 Kb

page 401-424

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Abstract

In dieser Arbeit werden der Grundsatz der freien Gestaltung schuldrechtlicher Verhältnisse der Beteiligten im Rechtsverkehr sowie die Einschränkungen dieser Freiheit durch das Institut der öffentlichen Ordnung, zwingende Vorschriften und die gesellschaftliche Moral analysiert. Der Begriff der öffentlichen Ordnung war für viele Autoren in der Rechtslehre inspirierend, insbesondere im frankophonen Gebiet. Es gibt kaum ein allgemeines Werk zum Bürgerlichen Recht, in dem diesem Begriff keine Aufmerksamkeit gewidmet wäre, und auch zahlreiche monographische Studien behandeln als ihren Gegenstand gerade die Frage der öffentlichen Ordnung. Doch auch neben einer umfangreichen Doktrin hat dieser Begriff bis heute seine Aura mangelnder Präzision, Unklarheit und Ungreifbarkeit bewahrt. Diese umfangreiche Literatur klassifiziert der Autor in vier Richtungen: Ablehnung der Möglichkeit und Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung zu definieren; Darlegung einiger charakteristischer Merkmale des Begriffs der öffentlichen Ordnung, jedoch ohne den Versuch einer verbindlicheren Definition; die Methode der analytischen Auflistung der Gesetze der öffentlichen Ordnung; die Methode der synthetischen Formulierung als Versuch der Definition des Begriffs der öffentlichen Ordnung. Nach einem Blick auf die wissenschaftliche Debatte vom Standpunkt der genannten Klassifizierung aus unternimmt der Autor den Versuch, die öffentliche Ordnung als Summe der Prinzipien zu definieren, auf denen der Bestand und die Dauer eines rechtlich organisierten Gemeinwesens begründet sind und die sich über bestimmte gesellschaftliche (rechtliche und moralische) Normen äußern, die die Beteiligten in ihren Beziehungen beachten müssen. Die Anwendung des auf diese Weise definierten Begriffs der öffentlichen Ordnung präzisiert der Autor in der Domäne des Gegenstandes und der causa des Vertrags. Das Institut der öffentlichen Ordnung stellt dem Autor zufolge eine spezifische und sehr komplexe Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens dar. Seine Bestandteile bilden trotz ihrer Heterogenität in einzelnen Bereichen eine Gesamtheit, in deren Struktur folgende Eigenschaften besonders dominieren: die Summe bestimmter gesellschaftlicher und rechtlicher Prinzipien, der Ausdruck dieser Prinzipien durch bestimmte zwingende Rechtsnormen und moralische Imperative, der relative Wert der öffentlichen Ordnung hinsichtlich Ort und Zeit, die Anwendung der öffentlichen Ordnung darf das Prinzip der Rechtssicherheit nicht gefährden.

Keywords

schuldrechtliche Verhältnisse; Gestaltungsfreiheit; zwingende Vorschriften; gesellschaftliche Moral; öffentliche Ordnung

Hrčak ID:

6439

URI

https://hrcak.srce.hr/6439

Publication date:

5.12.2006.

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