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Original scientific paper

Möglichkeiten der Anfechtung der Schiedsgerichtsentscheidung

Miljenko Appio Giunio


Full text: croatian pdf 139 Kb

page 771-799

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Abstract

Im vorliegenden Artikel wird auf die wesentlichen Unterschiede der Schieds- und der staatlichen Gerichtsbarkeit hingewiesen, auf die Gründe der Derogation des staatlichen Gerichts zugunsten der Beilegung der Streitigkeiten durch Schiedsrichter, die das Vertrauen der Parteien genießen, sowie auf die Gründe der Nichtigkeitserklärung der (Schiedsgerichts)Entscheidung, insbesondere nach dem positivem kroatischen Gesetz, jedoch auch unter Berücksichtigung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und des Gesetzesentwurfs des ersten kroatischen Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit (das sich, nachdem er von der Arbeitsgruppe erarbeitet worden ist, im Justizministerium der Republik Kroatien zwecks Weiterleitung in die Prozedur und Vorlage zur Beschlussfassung im Kroatischen Sabor befindet). Es werden sowohl die bestehenden als auch die (eventuellen) zukünftigen gesetzlichen Möglichkeiten der Anerkennung und Vollstreckung des Urteilsspruches (mit Bezug auf die diesbezüglichen internationalen Bestimmungen in den multilateralen Konventionen) erörtert. Dabei wird die Notwendigkeit der Übereinstimmung der Nichtigkeits- bzw. Abweisungsgründe und der Vollstreckung des Urteilsspruches hervorgehoben. Die Entscheidung (des Autors) des Gesetzesentwurfes, die einheimischen und ausländischen Urteilssprüche im Vollstreckungsverfahren auszugleichen, wird gerechtfertigt, indem die privatrechtliche Bedeutung des Urteilsspruches (als auch der Schiedsgerichtsbarkeit) hervorgehoben wird. Besondere Aufmerksamkeit wird dem theoretischen und praktischen Dilemma der Nicht/Unterwerfung des Urteilsspruches unter die verfassungsgerichtliche Kontrolle im Falle der Verfassungsklage gewidmet. Im Zusammenhang damit wird versucht, auf die Fragen zu antworten, ob es sich beim Schiedsgericht um „ ein Organ mit öffentlichen Befugnissen“ handele, ob überhaupt die Notwendigkeit bestehe, zwei verschiedene Staatsorgane im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Richtigkeit der Schiedsgerichtsentscheidung überprüfen zu lassen, und insbesondere, ob eine rationelle Rechtfertigung bestehe, den Urteilsspruch (parallel oder abschnittsweise) vom (ordentlichen) staatlichen Gericht aufgrund der einen Kriterien (Nichtigkeitsgrund) bewerten zu lassen, und vom Verfassungsgericht aufgrund der anderen (Verletzung der Verfassungsrechte). Weiterhin geht es um die Fragen, ob das Verfahren zur Nichtigkeitserklärung des Urteilsspruches eine Voraussetzung (Vorbedingung) für die Zulässigkeit der Verfassungsklage darstelle und ob die verfassungsgerichtliche Aufhebung des Urteilsspruches eine maßgebende Lösung der Rechtssachen aus staatsgerichtlicher Zuständigkeit (d.h. Nichtigkeitserklärung des Urteilsspruches) darstellen würde. Es werden zwei (bisher einzige) Entscheidungen (Beschlüsse) des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien analysiert, die im Falle zweier Klagen auf Nichtigkeitserklärung von Urteilssprüchen gefällt wurden sowie die Implikationen dieser Entscheidungen.

Keywords

Schiedsgerichtsbarkeit; Anfechtung der Schiedsgerichtsentscheidung; Anerkennung und Vollstreckbarkeit des Urteilsspruches; Verfassungsgericht

Hrčak ID:

5127

URI

https://hrcak.srce.hr/5127

Publication date:

20.4.2006.

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