Original scientific paper
Die Evolution des Instituts des Superädifikatsrechtes und sein Vergleich mit dem Baurecht
Petar Simonetti
; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci
Abstract
Es war ein langer Weg vom römischen superficies (von seinen Vorgängern) d.h. vom Recht auf das Gebäude auf fremden Grundstück, das im römischen Recht nie bis zum Grad der rechtlichen Trennung des Gebäudes von seinem Grundstück entwickelt wurde, obwohl der Superädifikatsberechtigte sowohl Eigentümer als auch Besitzer des Gebäudes und seines Grundstücks war, und, obwohl die Entwicklung dieses Instituts dazu tendiert hat, weswegen es in die feudale Struktur des getrennten Eigentums leicht integriert wurde. Diese Entwicklung wurde schon im römischen Recht von barbarischen Rechten gefördert, welche, wie auch die Rechte von mittelalterlichen Stadtsatzungen in Italien, statt das Eigentumsprinizip zu begünstigen, dem Prinzip, nach dem das Gebäude seinem Errichter gehört, Vorrang gegeben haben. Verschiedene Institute des Rechtes auf das Gebäude auf fremden Grundstück getrennt von seinem Grundstück haben sich, wie wir gesehen haben, im deutschen und österreichischen Recht vor dem modernen Baurecht entwickelt. Das Baurecht unterscheidet sich vom Superädifikatsrecht darin, dass es die Rolle des Grundstücks nur übernimmt und so ist das Gebäude sein Zuwachs, als ob das Baurecht das Grundstück sei, aus dem zahlreiche Vorteile, insbesondere für den Baurechtberechtigten, hervorgehen. Während das Superädifikatsrecht das Unternehmertum fördert, schützt das Baurecht in erster Linie die sozial Gefährdeten, weil es die Errichtung des Gebäudes ohne den Grundstückskauf und mit periodischer Entschädigung oder ohne Entschädigung, insbesondere im Falle des vom Gemeinde gegründeten Grundstücks, ermöglicht.
Keywords
Superädifikatsrecht; Baurecht; Eigentumsrecht
Hrčak ID:
87300
URI
Publication date:
16.4.2012.
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