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Original scientific paper

Zivilrecht bei der Verfassungsgerichtsbarkeit

Aldo Radolović ; Pravni fakulet Sveučilišta u Rijeci, Ustavni sud RH


Full text: croatian pdf 361 Kb

page 67-83

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Abstract

Vor dem Verfassungsgericht der Republik Kroatien stehen meist Rechtssachen (etwa 85%) aus dem Bereich des Zivilrechtes. Das Verfassungsgericht wendet die Verfassung an (interpretativ auch die Europäische Menschenrechtskonvention), aber das sind im Gegensatz zu sehr ausführlichem und detailliert reguliertem Zivilrecht relativ wenige, höchst abstrakte und sehr allgemeine Vorschriften. Dementsprechend gibt es auch zwei schädliche und unordentliche Tendenzen. Einerseits beschäftigt sich das Verfassungsgericht (wie auch die ordentlichen Gerichte) nur mit Gesetzeanwendung (und so ist es nur in dritter oder vierter Instanz der Gerichtsverhandlung zuständig), während es sich andererseits ausschlieβlich auf Verfassung beruft, womit die Gerichtsverhandlung zu ex aequo et bono wird. Das sollte man vermeiden, indem man auf die Tatsache besteht, das Schutzobjekt des Verfassungsgerichts ist nur die Verfassung, aber die Schutzrechte dieses Wertes können ohne gründliche Kentnnisse und gründliche Bearbeitung von Zivilrechtssachen nicht angewandt werden. Wir glauben, dass das Verfassungsgericht der Republik Kroatien solche Tendenzen immer mehr fortsetzt, dass die Tendenzen nach wie vor erkennbar sind und dass sie im Ganzen einen sehr positiven Einfluss auf die Entwicklung des verfassungsrechtlichen Systems in Republik Kroatien ausüben werden.

Keywords

Verfassung; Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien; Zivilrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrecht; Verfasssungsverfahrensrecht; Verhältnis zwischen dem Verfassung- und Zivilrecht

Hrčak ID:

87315

URI

https://hrcak.srce.hr/87315

Publication date:

16.4.2012.

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